Repräsentativer Hadith
Imam Buchari : 2060
حَدَّثَنِي إِسْحَاقُ حَدَّثَنَا ابْنُ نُمَيْرٍ أَخْبَرَنَا هِشَامٌ ح و حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ سَلَّامٍ قَالَ سَمِعْتُ عُثْمَانَ بْنَ فَرْقَدٍ قَالَ سَمِعْتُ هِشَامَ بْنَ عُرْوَةَ يُحَدِّثُ عَنْ أَبِيهِ أَنَّهُ سَمِعَ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَاتَقُولُ{ وَمَنْ كَانَ غَنِيًّا فَلْيَسْتَعْفِفْ وَمَنْ كَانَ فَقِيرًا فَلْيَأْكُلْ بِالْمَعْرُوفِ }أُنْزِلَتْ فِي وَالِي الْيَتِيمِ الَّذِي يُقِيمُ عَلَيْهِ وَيُصْلِحُ فِي مَالِهِ إِنْ كَانَ فَقِيرًا أَكَلَ مِنْهُ بِالْمَعْرُوفِ
Mir wurde berichtet, dass [Ishaq] uns berichtet hat, dass [Ibn Numair] uns berichtet hat, dass [Hisham] berichtet hat, und mir wurde auch überliefert, dass [Muhammad bin Salam] sagte; ich hörte ['Uthman bin Farqad] sagen; ich hörte [Hisyam bin 'Urwah] von [seinem Vater] berichten, dass er ['Aisyah radiallahu 'anha] sagen hörte (über den Vers von Sure An-Nisaa', Vers 6, der bedeutet: „Wer von den Vormündern dazu in der Lage ist, soll sich davor hüten, das Eigentum des Waisenkindes zu verzehren, und wer arm ist, darf das Eigentum nach Maßgabe des Angemessenen verzehren“). Dieser Vers wird dem Vormund des Waisenkindes offenbart, der sich um dessen Eigentum kümmert und es bewahrt, und wenn er arm ist, darf er es auf angemessene Weise (ma'ruf) verzehren.