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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Zakat peternakan: Unta, sapi dan kambing

Imam Abu Dawud : 1340

حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ النُّفَيْلِيُّ حَدَّثَنَا عَبَّادُ بْنُ الْعَوَّامِ عَنْ سُفْيَانَ بْنِ الْحُسَيْنِ عَنْ الزُّهْرِيِّ عَنْ سَالِمٍ عَنْ أَبِيهِ قَالَكَتَبَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كِتَابَ الصَّدَقَةِ فَلَمْ يُخْرِجْهُ إِلَى عُمَّالِهِ حَتَّى قُبِضَ فَقَرَنَهُ بِسَيْفِهِ فَعَمِلَ بِهِ أَبُو بَكْرٍ حَتَّى قُبِضَ ثُمَّ عَمِلَ بِهِ عُمَرُ حَتَّى قُبِضَ فَكَانَ فِيهِ فِي خَمْسٍ مِنْ الْإِبِلِ شَاةٌ وَفِي عَشْرٍ شَاتَانِ وَفِي خَمْسَ عَشْرَةَ ثَلَاثُ شِيَاهٍ وَفِي عِشْرِينَ أَرْبَعُ شِيَاهٍ وَفِي خَمْسٍ وَعِشْرِينَ ابْنَةُ مَخَاضٍ إِلَى خَمْسٍ وَثَلَاثِينَ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا ابْنَةُ لَبُونٍ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا حِقَّةٌ إِلَى سِتِّينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا جَذَعَةٌ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا ابْنَتَا لَبُونٍ إِلَى تِسْعِينَ فَإِذَا زَادَتْ وَاحِدَةً فَفِيهَا حِقَّتَانِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِنْ كَانَتْ الْإِبِلُ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ وَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ ابْنَةُ لَبُونٍ وَفِي الْغَنَمِ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ شَاةً شَاةٌ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً فَشَاتَانِ إِلَى مِائَتَيْنِ فَإِنْ زَادَتْ وَاحِدَةً عَلَى الْمِائَتَيْنِ فَفِيهَا ثَلَاثُ شِيَاهٍ إِلَى ثَلَاثِ مِائَةٍ فَإِنْ كَانَتْ الْغَنَمُ أَكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ فَفِي كُلِّ مِائَةِ شَاةٍ شَاةٌ وَلَيْسَ فِيهَا شَيْءٌ حَتَّى تَبْلُغَ الْمِائَةَ وَلَا يُفَرَّقُ بَيْنَ مُجْتَمِعٍ وَلَا يُجْمَعُ بَيْنَ مُتَفَرِّقٍ مَخَافَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ وَلَا يُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلَا ذَاتُ عَيْبٍقَالَ و قَالَ الزُّهْرِيُّ إِذَا جَاءَ الْمُصَدِّقُ قُسِّمَتْ الشَّاءُ أَثْلَاثًا ثُلُثًا شِرَارًا وَثُلُثًا خِيَارًا وَثُلُثًا وَسَطًا فَأَخَذَ الْمُصَدِّقُ مِنْ الْوَسَطِ وَلَمْ يَذْكُرْ الزُّهْرِيُّ الْبَقَرَ حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَزِيدَ الْوَاسِطِيُّ أَخْبَرَنَا سُفْيَانُ بْنُ حُسَيْنٍ بِإِسْنَادِهِ وَمَعْنَاهُ قَالَ فَإِنْ لَمْ تَكُنْ ابْنَةُ مَخَاضٍ فَابْنُ لَبُونٍ وَلَمْ يَذْكُرْ كَلَامَ الزُّهْرِيِّ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْعَلَاءِ أَخْبَرَنَا ابْنُ الْمُبَارَكِ عَنْ يُونُسَ بْنِ يَزِيدَ عَنْ ابْنِ شِهَابٍ قَالَ هَذِهِ نُسْخَةُ كِتَابِ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الَّذِي كَتَبَهُ فِي الصَّدَقَةِ وَهِيَ عِنْدَ آلُ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ قَالَ ابْنُ شِهَابٍ أَقْرَأَنِيهَا سَالِمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ فَوَعَيْتُهَا عَلَى وَجْهِهَا وَهِيَ الَّتِي انْتَسَخَ عُمَرُ بْنُ عَبْدِ الْعَزِيزِ مِنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ وَسَالِمِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ فَذَكَرَ الْحَدِيثَ قَالَ فَإِذَا كَانَتْ إِحْدَى وَعِشْرِينَ وَمِائَةً فَفِيهَا ثَلَاثُ بَنَاتِ لَبُونٍ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَعِشْرِينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ ثَلَاثِينَ وَمِائَةً فَفِيهَا بِنْتَا لَبُونٍ وَحِقَّةٌ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَثَلَاثِينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ وَمِائَةً فَفِيهَا حِقَّتَانِ وَبِنْتُ لَبُونٍ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَأَرْبَعِينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ خَمْسِينَ وَمِائَةً فَفِيهَا ثَلَاثُ حِقَاقٍ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَخَمْسِينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ سِتِّينَ وَمِائَةً فَفِيهَا أَرْبَعُ بَنَاتِ لَبُونٍ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَسِتِّينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ سَبْعِينَ وَمِائَةً فَفِيهَا ثَلَاثُ بَنَاتِ لَبُونٍ وَحِقَّةٌ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَسَبْعِينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ ثَمَانِينَ وَمِائَةً فَفِيهَا حِقَّتَانِ وَابْنَتَا لَبُونٍ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَثَمَانِينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ تِسْعِينَ وَمِائَةً فَفِيهَا ثَلَاثُ حِقَاقٍ وَبِنْتُ لَبُونٍ حَتَّى تَبْلُغَ تِسْعًا وَتِسْعِينَ وَمِائَةً فَإِذَا كَانَتْ مِائَتَيْنِ فَفِيهَا أَرْبَعُ حِقَاقٍ أَوْ خَمْسُ بَنَاتِ لَبُونٍ أَيُّ السِّنَّيْنِ وُجِدَتْ أُخِذَتْ وَفِي سَائِمَةِ الْغَنَمِ فَذَكَرَ نَحْوَ حَدِيثِ سُفْيَانَ بْنِ حُسَيْنٍ وَفِيهِ وَلَا يُؤْخَذُ فِي الصَّدَقَةِ هَرِمَةٌ وَلَا ذَاتُ عَوَارٍ مِنْ الْغَنَمِ وَلَا تَيْسُ الْغَنَمِ إِلَّا أَنْ يَشَاءَ الْمُصَدِّقُ

Er berichtete uns [Abdullah bin Muhammad An Nufaili], er berichtete uns ['Abbad bin Al 'Awwam] von [Sufyan bin Al Husain] von [Az Zuhri] von [Salim] von [seinem Vater], dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) eine Notiz bezüglich der Zakat verfasste und diese seinen Angestellten erst nach seinem Tod aushändigte. Er befestigte sie an seinem Schwert. Abu Bakr führte diese Tradition bis zu seinem Tod fort, und Umar führte sie ebenfalls bis zu seinem Tod fort. Die Notiz enthält: Bei fünf Kamelen wird Zakat auf eine Ziege erhoben, bei zehn Kamelen auf zwei Ziegen, bei fünfzehn Kamelen auf drei Ziegen, bei zwanzig Kamelen auf vier Ziegen, bei fünfundzwanzig Kamelen auf einen Bintu Makhadh-Schwanz bis zu fünfunddreißig, und wenn es mehr als einen gibt, wird Zakat auf einen Bintu Labun (der eine Lebensdauer von zwei Jahren hat) bis zu fünfundvierzig erhoben, und wenn es mehr als einen gibt, wird Zakat auf einen Schwanz erhoben. Für Hiqqah (Lebensdauer drei Jahre) bis zu sechs Tieren wird Zakat fällig. Bei mehr als einer Jadza'ah (Lebensdauer vier Jahre) bis zu fünfundsiebzig Tieren wird Zakat fällig. Bei mehr als einer Jadza'ah wird Zakat fällig, und zwar für zwei Bintu Labun (Lebensdauer zwei Jahre) bis zu neunzig Tieren. Bei mehr als einer Jadza'ah wird Zakat fällig, und zwar für zwei Hiqqah (Lebensdauer drei Jahre) bis zu einhundertzwanzig Tieren. Bei mehr als einhundertzwanzig Tieren wird Zakat fällig, und zwar für je fünfzig Vögel auf einen Hiqqah-Schwanz (Lebensdauer drei Jahre) und für je vier Tiere auf einen Bintu Labun-Schwanz (Lebensdauer zwei Jahre). Für je vierzig Ziegen wird Zakat für eine Ziege fällig, bis zu einer Anzahl von einhundertzwanzig Ziegen. Wenn es mehr als eine Ziege gibt, wird Zakat von zwei Ziegen fällig, bis zu einer Anzahl von zweihundert. Übersteigt eine Ziege zweihundert, wird Zakat von drei Ziegen fällig, bis zu einer Anzahl von dreihundert. Sind es mehr als dreihundert, wird Zakat von je hundert Ziegen fällig, bis die Anzahl wieder hundert erreicht. Die Zakat wird nicht zwischen den zusammen gehaltenen Ziegen aufgeteilt und auch nicht zwischen den einzelnen Ziegen zusammengelegt, um die Pflichtzakat zu vermeiden. Stammt eine Ziege aus dem gemeinsamen Besitz zweier Personen, teilen sich beide die Ziege zu gleichen Teilen. Von alten, zahnlosen oder fehlerhaften Ziegen wird keine Zakat erhoben. 'Abbad bin Al 'Awwam sagte: Az Zuhri sagte: Wenn der Zakat-Beauftragte eintrifft, werden die Ziegen in drei Gruppen eingeteilt: drei schlechte Ziegen, ein Drittel gute Ziegen und ein Drittel durchschnittliche Ziegen. Der Zakat-Beauftragte nimmt dann die Ziege aus der mittleren Gruppe. Az Zuhri erwähnte die Kuh nicht. Uthman bin Abu Syaibah, Muhammad bin Yazid Al Wasithi und Sufyan bin Husain berichteten uns die Überlieferungskette und deren Bedeutung: „Wenn es keine Bintu Makhadh gibt, wird Ibnu Labun (dessen Lebensspanne zwei Jahre beträgt) ausgegeben.“ Er erwähnte die Worte von Az Zuhri nicht. Muhammad bin Al 'Ala' und Ibnu Al Mubarak berichteten uns von Yunus bin Yazid und Ibn Shihab: „Dies ist eine Handschrift der Aufzeichnungen des Propheten (Friede sei mit ihm), die er bezüglich der Zakat verfasste, und diese Handschrift befindet sich im Besitz der Familie von Umar bin Al Khathab.“ Ibn Shihab sagte: Salim bin Abdullah bin Umar las es mir vor, und ich lernte es wahrheitsgemäß auswendig. Das Manuskript wurde von Umar bin Abdul 'Aziz von Abdullah bin Abdullah bin Umar und Salim bin Abdullah bin Umar kopiert. Dann erwähnte er den Hadith und sagte: „Wenn die Summe einhunderteinundzwanzig beträgt, so wird Zakat von drei Bintu Labun (mit einer Lebensdauer von zwei Jahren) entrichtet, bis die Summe einhundertneunundzwanzig erreicht. Wenn die Summe einhundertdreißig beträgt, so wird Zakat von zwei Bintu Labun (mit einer Lebensdauer von zwei Jahren) und einer Hiqqah (mit einer Lebensdauer von drei Jahren) entrichtet, bis die Summe einhundertneunundneunzig erreicht. Wenn die Summe einhundertvierzig beträgt, so wird Zakat von zwei Hiqqahs (mit einer Lebensdauer von drei Jahren) und einer Bintu Labun (mit einer Lebensdauer von zwei Jahren) entrichtet, bis die Summe einhundertneunundvierzig erreicht.“ Beträgt die Summe 150, so wird die Zakat auf drei Hiqqahs (mit einer Laufzeit von drei Jahren) entrichtet, bis die Summe 159 erreicht. Beträgt die Summe 190, so wird die Zakat auf vier Bintu Labun (mit einer Laufzeit von zwei Jahren) entrichtet, bis die Summe 169 erreicht. Beträgt die Summe 170, so wird die Zakat auf drei Bintu Labun (mit einer Laufzeit von zwei Jahren) und eine Hiqqah (mit einer Laufzeit von drei Jahren) entrichtet, bis die Summe 179 erreicht. Beträgt die Summe 180, so wird die Zakat auf zwei Hiqqahs (mit einer Laufzeit von drei Jahren) und zwei Bintu Labun (mit einer Laufzeit von zwei Jahren) entrichtet, bis die Summe 189 erreicht. Wenn die Gesamtzahl einhundertneunzig beträgt, werden drei Hiqqah-Zakat (mit einer Lebensdauer von drei Jahren) und eine Bintu Labun (mit einer Lebensdauer von zwei Jahren) entrichtet, bis die Gesamtzahl einhundertneunundneunzig erreicht. Bei zweihundert Ziegen wird Zakat auf vier Hiqqah-Ziegen (mit einer Lebensdauer von drei Jahren) oder fünf Bintu Labun-Ziegen (mit einer Lebensdauer von zwei Jahren) entrichtet, je nachdem, welche zweijährige Ziege genommen wird. Bezüglich der Weidetiere erwähnte er den Hadith von Sufyan ibn Husain, in dem es heißt: „Alte Ziegen, die ihre Zähne verloren haben, solche mit Makeln und männliche Ziegen werden nicht für die Zakat berücksichtigt, es sei denn, der Zakat-Beamte wünscht dies.“

Bestätigende Hadithe :


Imam Ahmad : 4404
Imam Abu Dawud : 1340
Imam Tirmidzi : 564
Imam Ibnu Majah : 1788