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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



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Hadith-Suchergebnisse :
Gesamte Hadithe : 1
Repräsentativer Hadith
Imam Abu Dawud : 2932

حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرٍ وَعُثْمَانُ ابْنَا أَبِي شَيْبَةَ قَالَا حَدَّثَنَا ابْنُ إِدْرِيسَ عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ عَنْ أَبِي الزِّنَادِ عَنْ الْأَعْرَجِ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَأَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى عَنْ بَيْعِ الْغَرَرِزَادَ عُثْمَانُ وَالْحَصَاةِ

Hast du uns von Abu Bakr und Uthman, den beiden Söhnen von Abu Syaibah, erzählt?, sagten sie. [Ibn Idris] hat uns von Ubaidullah von Abu Az Zinad von Al A'raj von Abu Hurairah erzählt, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) den Verkauf durch Ghaghar (Kauf- und Verkaufsgeschäfte, die Elemente der Unsicherheit, des Betrugs, des Wettens und schädlicher Dinge enthalten) verbot, während Uthman hinzufügte: „und Hashah“ (Kauf- und Verkaufsgeschäfte, die von zwei Personen durchgeführt werden, bei denen die Ware aber nicht eindeutig ist; um dies festzustellen, wirft einer von ihnen einen Haschat (Kieselstein); dann wird der vom Kieselstein getroffene Gegenstand verkauft).

Bestätigende Hadithe :

Imam Ahmad : 893, 2616, 6025, 6148, 7104, 8529, 9255
Imam Muslim : 2783
Imam Abu Dawud : 2932, 2935, 3039
Imam Tirmidzi : 1151
Imam Nasa'i : 4442
Imam Ibnu Majah : 2183, 2185, 2186
Imam Malik : 1175
Imam Darimi : 2441, 2450