Repräsentativer Hadith
Imam Abu Dawud : 4471
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ كَثِيرٍ أَخْبَرَنَا سُفْيَانُ قَالَ حَدَّثَنِي سُهَيْلُ بْنُ أَبِي صَالِحٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ قَالَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يَجْزِي وَلَدٌ وَالِدَهُ إِلَّا أَنْ يَجِدَهُ مَمْلُوكًا فَيَشْتَرِيَهُ فَيُعْتِقَهُ
Muhammad bin Kathir sagte uns, Sufyan sagte uns, Suhail bin Abu Salih sagte mir von seinem Vater, Abu Hurairah sagte: „Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: ‚Ein Kind kann seinen Eltern ihre Dienste erst dann zurückzahlen, wenn es sie als Sklaven vorfindet, sie dann freikauft und befreit.‘“