Repräsentativer Hadith
Imam Buchari : 1996
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ حَدَّثَنَا الزُّهْرِيُّ عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُقَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ يَبِيعَ حَاضِرٌ لِبَادٍ وَلَا تَنَاجَشُوا وَلَا يَبِيعُ الرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلَا يَخْطُبُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ وَلَا تَسْأَلُ الْمَرْأَةُ طَلَاقَ أُخْتِهَا لِتَكْفَأَ مَا فِي إِنَائِهَا
['Ali bin 'Abdullah] hat uns berichtet, [Sufyan] hat uns berichtet, [Az Zuhriy] hat von [Sa'id bin Al Musayyab] berichtet, dass [Abu Hurairah radiliallahu 'anhu] sagte: Rasulullah sallallaahu 'alaihi wasallam verbot den Stadtbewohnern, an die Dorfbewohner zu verkaufen, und verbot es, das Angebot von Waren zu erhöhen (bei denen andere Leute mit der Absicht zu betrügen boten), und verbot es jemandem, das zu kaufen, was sein Bruder gekauft (oder ausgehandelt) hat, es ist auch verboten, (eine Frau) um die Hand seines Bruders anzuhalten, und es verbot einer Frau, ihren Mann zu bitten, sich von seiner anderen Frau (seiner Geliebten) scheiden zu lassen, mit der Absicht, dass nur ihr Topf gefüllt wird (damit sie mehr ausgeben kann).