Hak memilih (khiyar) bagi pembeli binatang muhaffalah (mushorroh) untuk menerima atau mengembalikannya
Imam Ahmad : 7863
وَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا مَا أَحَدُكُمْ اشْتَرَى لِقْحَةً مُصَرَّاةً أَوْ شَاةً مُصَرَّاةً فَهُوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ بَعْدَ أَنْ يَحْلُبَهَا إِمَّا يَرْضَى وَإِلَّا فَلْيَرُدَّهَا وَصَاعًا مِنْ تَمْرٍ
Ebenfalls über denselben Überlieferungsweg wie der vorherige Hadith; von [Abu Hurairah]: Und Rasulullah shallallahu 'alaihi wasallam sagte: "Wenn einer von euch ein Kamel oder eine Musharrah-Ziege (ein Kamel/eine Ziege, deren Milch absichtlich nicht gemolken wird, damit sie beim Verkauf größer aussieht) kauft, dann hat er, nachdem er sie gemolken hat, zwei Möglichkeiten: sich mit dem Kauf zu freuen oder sie mit einer Sha'-Dattel zurückzugeben."