Imam Ahmad : 974
حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّحْمَنِ عَنْ سُفْيَانَ عَنْ أَبِي حَصِينٍ عَنْ عُمَيْرِ بْنِ سَعِيدٍ عَنْ عَلِيٍّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ مَا مِنْ رَجُلٍ أَقَمْتُ عَلَيْهِ حَدًّا فَمَاتَ فَأَجِدُ فِي نَفْسِي إِلَّا الْخَمْرَ فَإِنَّهُ لَوْ مَاتَ لَوَدَيْتُهُ لِأَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَمْ يَسُنَّهُ
Abdurrahman hat uns von Abu Hushain, von Umair bin Sa'id und von Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: „Es gibt keinen Mann, gegen den ich das Had-Gesetz angewendet habe und der dann stirbt und einen bleibenden Eindruck in meiner Seele hinterlässt, außer in Bezug auf die Frage des Khamer. Wenn er stirbt, werde ich ihm gewiss Diyat zahlen, denn der Prophet (Friede sei mit ihm) hat ihm kein Beispiel gegeben.“