Imam Buchari : 4881
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ حَدَّثَنَا اللَّيْثُ عَنْ نَافِعٍ أَنَّ ابْنَ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَاكَانَ يَقُولُ فِي الْإِيلَاءِ الَّذِي سَمَّى اللَّهُ لَا يَحِلُّ لِأَحَدٍ بَعْدَ الْأَجَلِ إِلَّا أَنْ يُمْسِكَ بِالْمَعْرُوفِ أَوْ يَعْزِمَ بِالطَّلَاقِ كَمَا أَمَرَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّو قَالَ لِي إِسْمَاعِيلُ حَدَّثَنِي مَالِكٌ عَنْ نَافِعٍ عَنْ ابْنِ عُمَرَ إِذَا مَضَتْ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ يُوقَفُ حَتَّى يُطَلِّقَ وَلَا يَقَعُ عَلَيْهِ الطَّلَاقُ حَتَّى يُطَلِّقَ وَيُذْكَرُ ذَلِكَ عَنْ عُثْمَانَ وَعَلِيٍّ وَأَبِي الدَّرْدَاءِ وَعَائِشَةَ وَاثْنَيْ عَشَرَ رَجُلًا مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ
Uns wurde von [Nafi'] überliefert, dass [Ibn Umar] (radiyallahu 'anhuma) über Al-ʿIlaʿ sagte, wo Allah erwähnt hat, dass es für eine Person nach Ablauf der Wartezeit (idda) nicht mehr erlaubt ist, mit ihrer Frau zu schlafen, es sei denn, sie hält sie auf tugendhafte Weise zurück oder scheidet sich von ihr, wie Allah 'azza wajalla es gebietet. [Ismaʿil] sagte zu mir: [Malik] berichtete mir von [Nafi'], dass dieser von [Ibn Umar] sagte: Nach Ablauf von vier Monaten wurde er zur Rede gestellt, bis er sich von ihr scheiden ließ. Die Scheidung ist jedoch nur gültig, wenn er sich tatsächlich von ihr scheiden lässt. Dies wurde von Uthman, Ali, Abu Dardaʿ, ʿAischa und zwölf Gefährten des Propheten (sallallaahu 'alaihi wasallam) erwähnt.