Rasulullah melarangan jual beli muzabanah
Imam Muslim : 2850
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ حَدَّثَنَا لَيْثٌ ح و حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ رُمْحٍ أَخْبَرَنَا اللَّيْثُ عَنْ نَافِعٍ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ الْمُزَابَنَةِ أَنْ يَبِيعَ ثَمَرَ حَائِطِهِ إِنْ كَانَتْ نَخْلًا بِتَمْرٍ كَيْلًا وَإِنْ كَانَ كَرْمًا أَنْ يَبِيعَهُ بِزَبِيبٍ كَيْلًا وَإِنْ كَانَ زَرْعًا أَنْ يَبِيعَهُ بِكَيْلِ طَعَامٍ نَهَى عَنْ ذَلِكَ كُلِّهِ وَفِي رِوَايَةِ قُتَيْبَةَ أَوْ كَانَ زَرْعًا و حَدَّثَنِيهِ أَبُو الطَّاهِرِ أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ حَدَّثَنِي يُونُسُ ح و حَدَّثَنِي ابْنُ رَافِعٍ حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي فُدَيْكٍ أَخْبَرَنِي الضَّحَّاكُ ح و حَدَّثَنِيهِ سُوَيْدُ بْنُ سَعِيدٍ حَدَّثَنَا حَفْصُ بْنُ مَيْسَرَةَ حَدَّثَنِي مُوسَى بْنُ عُقْبَةَ كُلُّهُمْ عَنْ نَافِعٍ بِهَذَا الْإِسْنَادِ نَحْوَ حَدِيثِهِمْ
Qutaibah bin Sa'id berichtete uns, dass Al-Laits berichtete. Und es wurde auf einem anderen Weg überliefert, nachdem Muhammad bin Rumh berichtet hatte, dass Al-Laits von Nafi' berichtet hatte, dass Abdullah sagte: Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) verbot den Kauf und Verkauf von Muzabanah, also den Verkauf von Gartenerzeugnissen. Wenn es Datteln sind, wird mit getrockneten Datteln im gleichen Maß bezahlt, wenn es Trauben sind, wird mit getrockneten Trauben im gleichen Maß bezahlt, wenn es Weizen ist, wird er als Bezahlung für Lebensmittel im gleichen Maß verkauft. Er verbot all dies. Und in der Geschichte von Qutaibah heißt es: „oder Feldfrüchte.“ Und Abu Thahir berichtete mir, dass Ibn Wahb berichtete, dass Yunus berichtete. Und es wurde von einem anderen Weg überliefert, es wurde mir [Ibn Rafi'] überliefert, es wurde uns [Ibn Abi Fudaik] überliefert, es wurde mir [Adl Dlahhak] berichtet, und es wurde von einem anderen Weg überliefert, es wurde mir [Suwaid bin Sa'id] überliefert, es wurde uns [Hafsh bin Maisarah] überliefert, es wurde mir [Musa bin 'Uqbah] überliefert, alles von [Nafi'] mit Isnad wie ihre Hadithe.