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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Buchari : 4214

حَدَّثَنِي الصَّلْتُ بْنُ مُحَمَّدٍ حَدَّثَنَا أَبُو أُسَامَةَ عَنْ إِدْرِيسَ عَنْ طَلْحَةَ بْنِ مُصَرِّفٍ عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا{ وَلِكُلٍّ جَعَلْنَا مَوَالِيَ }قَالَ وَرَثَةً{ وَالَّذِينَ عَاقَدَتْ أَيْمَانُكُمْ }كَانَ الْمُهَاجِرُونَ لَمَّا قَدِمُوا الْمَدِينَةَ يَرِثُ الْمُهَاجِرِيُّ الْأَنْصَارِيَّ دُونَ ذَوِي رَحِمِهِ لِلْأُخُوَّةِ الَّتِي آخَى النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بَيْنَهُمْ فَلَمَّا نَزَلَتْ{ وَلِكُلٍّ جَعَلْنَا مَوَالِيَ }نُسِخَتْ ثُمَّ قَالَ{ وَالَّذِينَ عَاقَدَتْ أَيْمَانُكُمْ }مِنْ النَّصْرِ وَالرِّفَادَةِ وَالنَّصِيحَةِ وَقَدْ ذَهَبَ الْمِيرَاثُ وَيُوصِي لَهُسَمِعَ أَبُو أُسَامَةَ إِدْرِيسَ وَسَمِعَ إِدْرِيسُ طَلْحَةَ

Hat mir [Ash Shalt bin Muhammad] überliefert. Hat uns [Abu Usamah] von [Idris] von [Thalhah bin Musharrif] von [Sa'id bin Jubair] von [Ibn 'Abbas radiliallahu 'anhuma] über das Wort Allahs berichtet: Für jede Erbschaft von Vermögen… (An-Nisa: 33). Ibn Abbas sagte: Nämlich, zum Erben eingesetzt zu werden. Und (wenn es) diejenigen gibt, denen ihr Treue geschworen habt, dann gebt ihnen ihren Anteil. Früher, als die Muhajirin nach Medina kamen, konnten sie von den Ansar erben, obwohl sie nicht mit ihnen verwandt waren. Es beschränkte sich allein auf die brüderlichen Bande, die der Prophet sallallaahu 'alaihi wasallam zwischen ihnen geknüpft hatte. Als dieser Vers offenbart wurde: Für jede Erbschaft von Vermögen… (An-Nisa: 33), wurde diese Praxis abgeschafft. Als Nächstes folgt der Vers: „Und wenn es Leute gibt, denen ihr Treue geschworen habt, dann gebt ihnen ihren Anteil.“ Dies zeigt, dass es erlaubt ist, einander zu helfen, zu dienen, Rat zu geben und Testamente zu verfassen, nachdem die gegenseitige Erbfolge zwischen ihnen aufgehoben wurde. Ebenso hörte Abu Usama dies von Idris, und Idris hörte es von Talha.