Imam Buchari : 4167
حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ حَدَّثَنَا رَوْحٌ حَدَّثَنَا شِبْلٌ عَنْ ابْنِ أَبِي نَجِيحٍ عَنْ مُجَاهِدٍ{ وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا }قَالَ كَانَتْ هَذِهِ الْعِدَّةُ تَعْتَدُّ عِنْدَ أَهْلِ زَوْجِهَا وَاجِبٌ فَأَنْزَلَ اللَّهُ{ وَالَّذِينَ يُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَيَذَرُونَ أَزْوَاجًا وَصِيَّةً لِأَزْوَاجِهِمْ مَتَاعًا إِلَى الْحَوْلِ غَيْرَ إِخْرَاجٍ فَإِنْ خَرَجْنَ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا فَعَلْنَ فِي أَنْفُسِهِنَّ مِنْ مَعْرُوفٍ }قَالَ جَعَلَ اللَّهُ لَهَا تَمَامَ السَّنَةِ سَبْعَةَ أَشْهُرٍ وَعِشْرِينَ لَيْلَةً وَصِيَّةً إِنْ شَاءَتْ سَكَنَتْ فِي وَصِيَّتِهَا وَإِنْ شَاءَتْ خَرَجَتْ وَهْوَ قَوْلُ اللَّهِ تَعَالَى{ غَيْرَ إِخْرَاجٍ فَإِنْ خَرَجْنَ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ }فَالْعِدَّةُ كَمَا هِيَ وَاجِبٌ عَلَيْهَا زَعَمَ ذَلِكَ عَنْ مُجَاهِدٍ وَقَالَ عَطَاءٌ قَالَ ابْنُ عَبَّاسٍنَسَخَتْ هَذِهِ الْآيَةُ عِدَّتَهَا عِنْدَ أَهْلِهَا فَتَعْتَدُّ حَيْثُ شَاءَتْ وَهْوَ قَوْلُ اللَّهِ تَعَالَى{ غَيْرَ إِخْرَاجٍ }قَالَ عَطَاءٌ إِنْ شَاءَتْ اعْتَدَّتْ عِنْدَ أَهْلِهِ وَسَكَنَتْ فِي وَصِيَّتِهَا وَإِنْ شَاءَتْ خَرَجَتْ لِقَوْلِ اللَّهِ تَعَالَى{ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا فَعَلْنَ }قَالَ عَطَاءٌ ثُمَّ جَاءَ الْمِيرَاثُ فَنَسَخَ السُّكْنَى فَتَعْتَدُّ حَيْثُ شَاءَتْ وَلَا سُكْنَى لَهَا وَعَنْ مُحَمَّدِ بْنِ يُوسُفَ حَدَّثَنَا وَرْقَاءُ عَنْ ابْنِ أَبِي نَجِيحٍ عَنْ مُجَاهِدٍ بِهَذَا وَعَنْ ابْنِ أَبِي نَجِيحٍ عَنْ عَطَاءٍ عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ قَالَ نَسَخَتْ هَذِهِ الْآيَةُ عِدَّتَهَا فِي أَهْلِهَا فَتَعْتَدُّ حَيْثُ شَاءَتْ لِقَوْلِ اللَّهِ{ غَيْرَ إِخْرَاجٍ }نَحْوَهُ
Ishaq berichtete uns, Rauh berichtete uns, Syibl berichtete uns von Ibn Abu Najih von Mujahid über die Worte Allahs: „Und diejenigen unter euch, die sterben und Frauen hinterlassen“ (Al-Baqara, 234). Dieser Vers erklärt die Pflicht zur Wartezeit (Idda) in den Familien. Dann offenbarte Allah den Vers: „Und diejenigen unter uns, die sterben und Frauen hinterlassen, sollen ihren Frauen ein Vermächtnis machen, nämlich den Unterhalt für ein Jahr, ohne sie aus dem Haus zu schicken. Wenn sie aber von selbst gehen, so ist es keine Sünde für das, was sie in guten Dingen tun.“ Mujahid sagte: „Allah hat es als ein volles Jahr, nämlich sieben Monate und zwanzig Nächte, als Vermächtnis festgelegt. Wenn er will, so lebt er gemäß dem Vermächtnis. Wenn er aber gehen will, so ist es sein Wille.“ Das ist es, was mit den Worten Allahs gemeint ist: „Wenn sie aber von selbst gehen, so ist es keine Sünde für euch.“ Die Wartezeit (Idda) ist also verpflichtend. Der Überlieferer bestätigte, dass sie von Mujahid stammt. [Atha] sagte: [Ibn Abbas] sagte: „Dieser Vers hat die Wartezeit im Elternhaus aufgehoben, sodass er sie nun dort verrichten kann, wo er möchte, nämlich gemäß den Worten Allahs: ‚Ohne das Haus zu verlassen.‘“ Atha sagte: „Wenn er es wünscht, kann er im Haus seiner Familie beten und nach seinem Willen leben.“ Wenn er es aber wünscht, kann er die Wartezeit beenden. Wie Allah Ta'ala sagt: „Dann ist es für dich keine Sünde hinsichtlich dessen, was sie mit sich selbst tun.“ (Sure Albaqara 240), sagte Atha; dann folgt der Vers Mirat (bezüglich der Erbschaft), der die Frage des Wohnsitzes beseitigt, sodass er die Wartezeit nach seinen Wünschen verrichten kann, ohne in seinem Haus wohnen zu müssen. Und [Muhammad bin Yusuf] hat uns [Warqa] von [Ibn Abu Najih] von Mujahid mit einem ähnlichen Kommentar überliefert. Und von Ibn Abu Najih von [Atha] von [Ibn Abbas] sagte er: „Dieser Vers hat seine Wartezeit im Haus seiner Familie aufgehoben, sodass er seine Wartezeit an dem Ort verrichten kann, den er wünscht, nämlich gemäß den Worten Allahs Azza wa Jalla: ‚Ohne das Haus zu verlassen.‘“