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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Malik : 759

و حَدَّثَنِي عَنْ مَالِك عَنْ ابْنِ شِهَابٍ أَنَّهُ قَالَمَنْ أَهْدَى بَدَنَةً جَزَاءً أَوْ نَذْرًا أَوْ هَدْيَ تَمَتُّعٍ فَأُصِيبَتْ فِي الطَّرِيقِ فَعَلَيْهِ الْبَدَلُ

Malik überlieferte mir, dass [Ibn Shihab] sagte: „Wer ein Kamel anstelle eines Kamels, wegen eines Gelübdes oder wegen des Opfers der Tamattu'-Pilgerfahrt schlachtet und dessen Tier dann auf der Straße von einem Unglück getroffen wird, der ist verpflichtet, es zu ersetzen.“