Imam Ibnu Majah : 2712
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدٍ حَدَّثَنَا وَكِيعٌ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ عَنْ أَبِي قَيْسٍ الْأَوْدِيِّ عَنْ الْهُزَيْلِ بْنِ شُرَحْبِيلَ قَالَجَاءَ رَجُلٌ إِلَى أَبِي مُوسَى الْأَشْعَرِيِّ وَسَلْمَانَ بْنِ رَبِيعَةَ الْبَاهِلِيِّ فَسَأَلَهُمَا عَنْ ابْنَةٍ وَابْنَةِ ابْنٍ وَأُخْتٍ لِأَبٍ وَأُمٍّ فَقَالَا لِلِابْنَةِ النِّصْفُ وَمَا بَقِيَ فَلِلْأُخْتِ وَائْتِ ابْنَ مَسْعُودٍ فَسَيُتَابِعُنَا فَأَتَى الرَّجُلُ ابْنَ مَسْعُودٍ فَسَأَلَهُ وَأَخْبَرَهُ بِمَا قَالَا فَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ قَدْ ضَلَلْتُ إِذًا وَمَا أَنَا مِنْ الْمُهْتَدِينَ وَلَكِنِّي سَأَقْضِي بِمَا قَضَى بِهِ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لِلِابْنَةِ النِّصْفُ وَلِابْنَةِ الِابْنِ السُّدُسُ تَكْمِلَةَ الثُّلُثَيْنِ وَمَا بَقِيَ فَلِلْأُخْتِ
[Ali bin Muhammad] berichtete uns; [Waki] berichtete uns; [Sufyan] berichtete uns von [Abu Qais Al Audi] von [Al Huzail bin Syurahbil], dass dieser sagte: „Ein Mann kam zu Abu Musa Al Asy'ari und Salman bin Rabi'ah Al Bahili und fragte sie nach dem Erbrecht einer Tochter, Enkelin und Schwester.“ Beide antworteten: „Die Tochter erhält die Hälfte, der Rest geht an die Schwester des Verstorbenen. Geh zu Ibn Mas'ud, dann wird er unserer Fatwa folgen.“ Der Mann ging zu [Ibn Mas'ud], fragte ihn und berichtete ihm, was die beiden Männer gesagt hatten. Abdullah sagte: „Wenn dem so ist, bin ich vom rechten Weg abgekommen. Ich gehöre nicht zu denen, die rechtgeleitet sind, sondern ich richte das Gesetz nach dem aus, was der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) festgelegt hat, nämlich: Die Tochter erhält die Hälfte, die Enkelin ein Sechstel, womit die Aufteilung in zwei Drittel abgeschlossen ist, und der Rest geht an die Schwester des Verstorbenen.“