Imam Ibnu Majah : 2451
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يَحْيَى أَنْبَأَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ أَنْبَأَنَا الثَّوْرِيُّ عَنْ مَنْصُورٍ عَنْ مُجَاهِدٍ عَنْ أُسَيْدِ بْنِ ظُهَيْرٍ ابْن أَخِي رَافِعِ بْنِ خَدِيجٍ عَنْ رَافِعِ بْنِ خَدِيجٍ قَالَكَانَ أَحَدُنَا إِذَا اسْتَغْنَى عَنْ أَرْضِهِ أَعْطَاهَا بِالثُّلُثِ وَالرُّبُعِ وَالنِّصْفِ وَاشْتَرَطَ ثَلَاثَ جَدَاوِلَ وَالْقُصَارَةَ وَمَا يَسْقِي الرَّبِيعُ وَكَانَ الْعَيْشُ إِذْ ذَاكَ شَدِيدًا وَكَانَ يَعْمَلُ فِيهَا بِالْحَدِيدِ وَبِمَا شَاءَ اللَّهُ وَيُصِيبُ مِنْهَا مَنْفَعَةً فَأَتَانَا رَافِعُ بْنُ خَدِيجٍ فَقَالَ إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَاكُمْ عَنْ أَمْرٍ كَانَ لَكُمْ نَافِعًا وَطَاعَةُ اللَّهِ وَطَاعَةُ رَسُولِهِ أَنْفَعُ لَكُمْ إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَنْهَاكُمْ عَنْ الْحَقْلِ وَيَقُولُ مَنْ اسْتَغْنَى عَنْ أَرْضِهِ فَلْيَمْنَحْهَا أَخَاهُ أَوْ لِيَدَعْ
Hat uns mitgeteilt [Muhammad bin Yahya] sagte, hat uns mitgeteilt [Abdurrazaq] sagte, hat uns mitgeteilt [Ats Tsauri] von [Mansur] von [Mujahid] von [Usaid bin Zhuhair] - Sohn des Bruders von Rafi' bin Khadij- von [Rafi' bin Khadij] sagte er; „Wenn einer von uns zu viel Land hatte, beauftragte er einen anderen mit dessen Bewirtschaftung und teilte den Ertrag mit einem Drittel, einem Viertel oder der Hälfte. Voraussetzung dafür war, dass der Landbesitzer drei kleine Flüsse, Setzlinge und einen Nebenfluss zur Bewässerung besaß. Das Leben war damals recht hart, daher wurde Eisen verwendet und alles, was Allah uns nützte. Dann gingen wir zu Rafi' bin Khudaij, und er sagte: ‚Wahrlich, der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) verbietet euch etwas, selbst wenn es euch nützt. Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten ist für euch nützender. Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) hat euch Al-Haqlu (den Verkauf von Nahrungsmitteln, die noch auf dem Feld sind, gegen Getreide) verboten.‘“