Meminta-minta hanya halal bagi tiga golongan: penanggung beban diyat, tertimpa musibah yang menghabiskan harta, dan orang fakir yang disaksikan tiga orang bijak
Imam Nasa'i : 2544
أَخْبَرَنَا هِشَامُ بْنُ عَمَّارٍ قَالَ حَدَّثَنَا يَحْيَى وَهُوَ ابْنُ حَمْزَةَ قَالَ حَدَّثَنِي الْأَوْزَاعِيُّ عَنْ هَارُونَ بْنِ رِئَابٍ أَنَّهُ حَدَّثَهُ عَنْ أَبِي بَكْرٍ عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ مُخَارِقٍ قَالَسَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ لَا تَصْلُحُ الْمَسْأَلَةُ إِلَّا لِثَلَاثَةٍ رَجُلٍ أَصَابَتْ مَالَهُ جَائِحَةٌ فَيَسْأَلُ حَتَّى يُصِيبَ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ ثُمَّ يُمْسِكُ وَرَجُلٍ تَحَمَّلَ حَمَالَةً فَيَسْأَلُ حَتَّى يُؤَدِّيَ إِلَيْهِمْ حَمَالَتَهُمْ ثُمَّ يُمْسِكُ عَنْ الْمَسْأَلَةِ وَرَجُلٍ يَحْلِفُ ثَلَاثَةُ نَفَرٍ مِنْ قَوْمِهِ مِنْ ذَوِي الْحِجَا بِاللَّهِ لَقَدْ حَلَّتْ الْمَسْأَلَةُ لِفُلَانٍ فَيَسْأَلُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ مَعِيشَةٍ ثُمَّ يُمْسِكُ عَنْ الْمَسْأَلَةِ فَمَا سِوَى ذَلِكَ سُحْتٌ
Hat uns [Hisham bin 'Ammar] informiert, sagte er; hat uns [Yahya] ibn Hamzah mitgeteilt, sagte er; hat mir [Al Auza'i] von [Harun bin Riab] mitgeteilt, dass dieser es ihm von [Abu Bakr] von [Qubaishah bin Mukhari] mitgeteilt hat, sagte er; Ich habe den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) sagen hören: „Es ist nicht gut zu betteln, außer für drei Personen: einen Mann, dessen Besitz durch eine Katastrophe zerstört wurde und der um Lebensunterhalt bettelt, dann aber vom Betteln ablässt; einen Mann, der Gepäck (für andere) trägt und so lange bettelt, bis er es ihnen zurückgeben kann, dann aber vom Betteln ablässt; und einen Mann, der schwört, dass drei seiner Angehörigen in Not sind und sagt: ‚Im Namen Allahs ist es den Bedürftigen erlaubt zu betteln‘; dieser bettelt, bis er seinen Lebensunterhalt erhält, und dann aber vom Betteln ablässt. Abgesehen davon ist Betteln verboten.“