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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Meminta-minta hanya halal bagi tiga golongan: penanggung beban diyat, tertimpa musibah yang menghabiskan harta, dan orang fakir yang disaksikan tiga orang bijak

Imam Nasa'i : 2533

أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ النَّضْرِ بْنِ مُسَاوِرٍ قَالَ حَدَّثَنَا حَمَّادٌ عَنْ هَارُونَ بْنِ رِئَابٍ قَالَ حَدَّثَنِي كِنَانَةُ بْنُ نُعَيْمٍ عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ مُخَارِقٍ قَالَتَحَمَّلْتُ حَمَالَةً فَأَتَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَسْأَلُهُ فِيهَا فَقَالَ أَقِمْ يَا قَبِيصَةُ حَتَّى تَأْتِيَنَا الصَّدَقَةُ فَنَأْمُرَ لَكَ قَالَ ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَا قَبِيصَةُ إِنَّ الصَّدَقَةَ لَا تَحِلُّ إِلَّا لِأَحَدِ ثَلَاثَةٍ رَجُلٍ تَحَمَّلَ حَمَالَةً فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ جَائِحَةٌ فَاجْتَاحَتْ مَالَهُ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَهَا ثُمَّ يُمْسِكَ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ فَاقَةٌ حَتَّى يَشْهَدَ ثَلَاثَةٌ مِنْ ذَوِي الْحِجَا مِنْ قَوْمِهِ قَدْ أَصَابَتْ فُلَانًا فَاقَةٌ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ فَمَا سِوَى هَذَا مِنْ الْمَسْأَلَةِ يَا قَبِيصَةُ سُحْتٌ يَأْكُلُهَا صَاحِبُهَا سُحْتًا

Nachdem er uns [Muhammad bin An Nadlr bin Musawir] informiert hatte, sagte er: [Hammad] hat uns von [Harun bin Ri'ab] berichtet, dass [Kinanah bin Nu'aim] mir von [Qabishah bin Mukhariq] berichtet hatte, dass er berichtet hatte: Ich hatte Schulden und ging deshalb zum Propheten (Friede sei mit ihm), um ihn um Rat zu fragen. Er sagte: „Steh auf, o Qabishah, bis uns Almosen zufließen, damit wir dir befehlen, sie von ihm zu geben.“ Qabishah sagte: „Almosen sind nur für eine der drei Gruppen erlaubt: Wenn ein Mann mit Schulden überlastet ist, die seine Möglichkeiten übersteigen, ist es ihm erlaubt zu betteln, bis er genug hat, um seinen Bedarf zu decken.“ Ein Mann, der von einem großen Unglück getroffen wird und dadurch sein gesamtes Vermögen verliert, darf betteln, bis er es wiedererlangt hat; dann darf er nicht mehr betteln. Und ein Mann, der von Armut betroffen ist, bis drei seiner Angehörigen bezeugen: „Ihm ist Armut widerfahren“, darf betteln, bis er seinen Lebensunterhalt wiedererlangt hat; dann darf er nicht mehr betteln. O Kabischa, abgesehen von diesen drei Gruppen ist das Betteln verboten. Verboten ist alles, was den Menschen dazu verleitet, von Verbotenem zu zehren.

Bestätigende Hadithe :

Imam Ahmad : 11691, 11830
Imam Muslim : 1730
Imam Abu Dawud : 1397
Imam Nasa'i : 2532, 2533, 2544