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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Orang kaya yang menunda-nunda pembayaran hutang adalah satu kezaliman

Imam Tirmidzi : 1230

حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ الْهَرَوِيُّ قَالَ حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ قَالَ حَدَّثَنَا يُونُسُ بْنُ عُبَيْدٍ عَنْ نَافِعٍ عَنْ ابْنِ عُمَرَعَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَطْلُ الْغَنِيِّ ظُلْمٌ وَإِذَا أُحِلْتَ عَلَى مَلِيءٍ فَاتْبَعْهُ وَلَا تَبِعْ بَيْعَتَيْنِ فِي بَيْعَةٍقَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ أَبِي هُرَيْرَةَ حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ وَمَعْنَاهُ إِذَا أُحِيلَ أَحَدُكُمْ عَلَى مَلِيٍّ فَلْيَتْبَعْ فَقَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ إِذَا أُحِيلَ الرَّجُلُ عَلَى مَلِيءٍ فَاحْتَالَهُ فَقَدْ بَرِئَ الْمُحِيلُ وَلَيْسَ لَهُ أَنْ يَرْجِعَ عَلَى الْمُحِيلِ وَهُوَ قَوْلُ الشَّافِعِيِّ وَأَحْمَدَ وَإِسْحَقَ و قَالَ بَعْضُ أَهْلِ الْعِلْمِ إِذَا تَوِيَ مَالُ هَذَا بِإِفْلَاسِ الْمُحَالِ عَلَيْهِ فَلَهُ أَنْ يَرْجِعَ عَلَى الْأَوَّلِ وَاحْتَجُّوا بِقَوْلِ عُثْمَانَ وَغَيْرِهِ حِينَ قَالُوا لَيْسَ عَلَى مَالِ مُسْلِمٍ تَوًى قَالَ إِسْحَقُ مَعْنَى هَذَا الْحَدِيثِ لَيْسَ عَلَى مَالِ مُسْلِمٍ تَوِيَ هَذَا إِذَا أُحِيلَ الرَّجُلُ عَلَى آخَرَ وَهُوَ يَرَى أَنَّهُ مَلِيٌّ فَإِذَا هُوَ مُعْدِمٌ فَلَيْسَ عَلَى مَالِ مُسْلِمٍ تَوًى

Ibrahim bin Abdullah Al-Hurawi berichtete uns: Husyaim berichtete uns: Yunus bin Ubaid überlieferte uns von Nafi', von Ibn Umar, vom Propheten (Friede sei mit ihm): „Wenn ein Reicher seine Schulden nicht begleicht, ist das ungerecht. Wenn deine Schulden auf einen Reichen übertragen werden, folge ihm. Es gibt keine zwei Verträge in einem Geschäft.“ Abu Isa sagte: Der Hadith von Abu Hurairah ist ein hasan authentischer Hadith. Seine Bedeutung ist: Wenn jemand seine Schulden auf einen Reichen überträgt, soll er sie annehmen. Einige Gelehrte sagen: Wenn jemand seine Schulden auf einen Reichen überträgt, ist der Übertragende von seiner Schuld befreit und muss sie nicht zurückzahlen. Dies ist die Meinung von Asch-Schafi'i, Ahmad und Ishaq. Unterdessen vertreten einige Gelehrte die Ansicht, dass der Verlust von Vermögenswerten, der ein Insolvenzrisiko für den Schuldner darstellt, mit dessen Übertragung der Schuld verbunden ist, das Recht hat, die Schulden an den ursprünglichen Schuldner zurückzufordern. Sie argumentieren mit Uthmans Worten und anderen Argumenten, indem sie behaupten: „Es gibt kein Recht, das Eigentum eines Muslims zu verlieren.“ Ishaq erklärte: „Die Bedeutung dieses Hadith ist, dass es kein Recht gibt, das Eigentum eines Muslims zu verlieren, wenn die Schuld auf jemand anderen übertragen wird.“ Er ist außerdem der Meinung, dass selbst ein wohlhabender Mensch, der kein Eigentum besitzt, kein Recht hat, das verlorene Eigentum eines Muslims zurückzufordern.

Bestätigende Hadithe :

Imam Ahmad : 5138, 7034, 7141, 7226, 7828, 8541, 9594, 9599, 9621
Imam Buchari : 2125, 2126, 2225
Imam Muslim : 2924
Imam Abu Dawud : 2903
Imam Tirmidzi : 1229, 1230
Imam Nasa'i : 4609, 4612
Imam Ibnu Majah : 2394, 2395
Imam Malik : 1181
Imam Darimi : 2473