Hukuman rajam untuk zina tertera dalam kitab Taurat
Imam Abu Dawud : 3858
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْعَلَاءِ حَدَّثَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ عَنْ الْأَعْمَشِ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مُرَّةَ عَنْ الْبَرَاءِ بْنِ عَازِبٍ قَالَمُرَّ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِيَهُودِيٍّ مُحَمَّمٍ مَجْلُودٍ فَدَعَاهُمْ فَقَالَ هَكَذَا تَجِدُونَ حَدَّ الزَّانِي فَقَالُوا نَعَمْ فَدَعَا رَجُلًا مِنْ عُلَمَائِهِمْ قَالَ لَهُ نَشَدْتُكَ بِاللَّهِ الَّذِي أَنْزَلَ التَّوْرَاةَ عَلَى مُوسَى أَهَكَذَا تَجِدُونَ حَدَّ الزَّانِي فِي كِتَابِكُمْ فَقَالَ اللَّهُمَّ لَا وَلَوْلَا أَنَّكَ نَشَدْتَنِي بِهَذَا لَمْ أُخْبِرْكَ نَجِدُ حَدَّ الزَّانِي فِي كِتَابِنَا الرَّجْمَ وَلَكِنَّهُ كَثُرَ فِي أَشْرَافِنَا فَكُنَّا إِذَا أَخَذْنَا الرَّجُلَ الشَّرِيفَ تَرَكْنَاهُ وَإِذَا أَخَذْنَا الرَّجُلَ الضَّعِيفَ أَقَمْنَا عَلَيْهِ الْحَدَّ فَقُلْنَا تَعَالَوْا فَنَجْتَمِعُ عَلَى شَيْءٍ نُقِيمُهُ عَلَى الشَّرِيفِ وَالْوَضِيعِ فَاجْتَمَعْنَا عَلَى التَّحْمِيمِ وَالْجَلْدِ وَتَرَكْنَا الرَّجْمَ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ اللَّهُمَّ إِنِّي أَوَّلُ مَنْ أَحْيَا أَمْرَكَ إِذْ أَمَاتُوهُ فَأَمَرَ بِهِ فَرُجِمَ فَأَنْزَلَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ{ يَا أَيُّهَا الرَّسُولُ لَا يَحْزُنْكَ الَّذِينَ يُسَارِعُونَ فِي الْكُفْرِ إِلَى قَوْلِهِ يَقُولُونَ إِنْ أُوتِيتُمْ هَذَا فَخُذُوهُ وَإِنْ لَمْ تُؤْتَوْهُ فَاحْذَرُوا إِلَى قَوْلِهِ وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمْ الْكَافِرُونَ فِي الْيَهُودِ إِلَى قَوْلِهِ وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمْ الظَّالِمُونَ فِي الْيَهُودِ إِلَى قَوْلِهِ وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمْ الْفَاسِقُونَ }قَالَ هِيَ فِي الْكُفَّارِ كُلُّهَا يَعْنِي هَذِهِ الْآيَةَ
Muhammad Ibn al-Ala berichtete, Abu Awanah von Al-Amasi, Abdullah ibn Murrah und Al-Bara ibn Azib: „Ein Jude, dessen Gesicht geschwärzt (durch das Einreiben mit Holzkohle) und der ausgepeitscht worden war, wurde am Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) vorbeigeführt. Dieser rief sie zu sich und fragte: ‚Ist dies die Strafe für Ehebruch, die ihr in euren Schriften findet?‘ Sie antworteten: ‚Ja.‘ Daraufhin rief er einen ihrer Gelehrten und sagte: ‚Wir schwören bei Allah, demjenigen, der Moses die Thora offenbart hat. Findet ihr die Strafe für Ehebruch in euren Schriften so?‘ Der Gelehrte sagte: ‚Bei Allah, nein. Wenn ihr nicht bei Allah schwört, werde ich es euch nicht sagen. In unseren Schriften ist die Strafe für Ehebruch die Steinigung. Doch Ehebruch kommt häufig unter unseren Adligen vor.‘“ Wenn wir sie dabei ertappen, verhängen wir nicht die Steinigung als Strafe. Begehen es jedoch unsere einfachen Untertanen, vollstrecken wir sie. Daraufhin berieten wir uns, um eine Strafe zu finden, die wir auf Ehebrecher anwenden könnten, sowohl auf jene aus unseren adligen als auch aus unseren einfachen Ständen. So einigten wir uns auf die Strafe des Tahmim (Bestreichen des Gesichts mit Kohle) und der Auspeitschung.“ Rasulullah (Friede sei mit ihm) sagte dann: „O Allah, wahrlich, ich war der Erste, der Deinen Befehl wieder in Kraft setzte (die Strafe vollstreckte), als sie ihn mit dem Tod belegten (ihn nicht ausführten).“ Er befahl dann, den Ehebrecher zu steinigen, und schließlich wurde der Ehebrecher gesteinigt. Allah, der Erhabene, offenbarte dann den Vers: „(O Gesandter, sei nicht traurig über diejenigen, die sich beeilen, ihren Unglauben zu zeigen…)“, bis zu Seinem Wort; „(Sie sagen: „Wenn dir dies (das Verfälschte) gegeben wird, dann nimm es an, und wenn dir etwas anderes gegeben wird, dann sei vorsichtig“)“, bis zu Seinem Wort; „(Wer nicht nach dem entscheidet, was Allah offenbart hat, der ist ungläubig)“. Dieser Vers betrifft die Juden bis zu Seinem Wort. '(Wer nicht nach dem entscheidet, was Allah offenbart hat, der ist ein Frevler)', dieser Vers bezieht sich auf die Juden, bis zu Seinem Wort; '(Wer nicht nach dem entscheidet, was Allah offenbart hat, der ist ein Frevler)', all diese Verse beziehen sich auf die Ungläubigen.
Bestätigende Hadithe :
Imam Ahmad : 40, 2726, 2871, 12206, 13938, 15369, 17794, 19873, 19890, 19938, 20075, 20078, 20886, 20889, 20890
Imam Buchari : 4865, 4866, 6316, 6317, 6321, 6325, 6633
Imam Muslim : 3202, 3203, 3204, 3205, 3212
Imam Abu Dawud : 3805, 3838, 3840, 3841, 3843, 3844, 3848, 3850, 3857, 3858, 3925
Imam Tirmidzi : 1347, 1349
Imam Nasa'i : 1930, 3976, 3977
Imam Ibnu Majah : 2544, 2548
Imam Malik : 1291
Imam Darimi : 2212, 2213, 2216