Imam Buchari : 1484
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ حَدَّثَنَا جَرِيرُ بْنُ عَبْدِ الْحَمِيدِ عَنْ مَنْصُورٍ عَنْ مُجَاهِدٍ عَنْ طَاوُسٍ عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَوْمَ فَتْحِ مَكَّةَ إِنَّ هَذَا الْبَلَدَ حَرَّمَهُ اللَّهُ لَا يُعْضَدُ شَوْكُهُ وَلَا يُنَفَّرُ صَيْدُهُ وَلَا يَلْتَقِطُ لُقَطَتَهُ إِلَّا مَنْ عَرَّفَهَا
Ali bin Abdullah hat uns berichtet, dass Jarir bin Abdul Hamid von Mansur von Mujahid von Thowus von Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte am Tag der Befreiung der Stadt Mekka: „Wahrlich, dieses Land ist von Allah verboten, daher dürfen seine Bäume nicht gefällt und Wildtiere nicht gejagt werden, und kein einziger Gegenstand darf vermisst werden, es sei denn, er muss denen zurückgegeben werden, die ihn kennen (seinem Besitzer).“