Imam Abu Dawud : 3041
حَدَّثَنَا زُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ حَدَّثَنَا إِسْمَعِيلُ عَنْ أَيُّوبَ حَدَّثَنِي عَمْرُو بْنُ شُعَيْبٍ حَدَّثَنِي أَبِي عَنْ أَبِيهِ حَتَّى ذَكَرَ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عَمْرٍو قَالَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يَحِلُّ سَلَفٌ وَبَيْعٌ وَلَا شَرْطَانِ فِي بَيْعٍ وَلَا رِبْحُ مَا لَمْ تَضْمَنْ وَلَا بَيْعُ مَا لَيْسَ عِنْدَكَ
Zuhair bin Harb erzählte uns, dass Isma'il von Ayyub erzählt hatte, dass Amru bin Syu'aib von seinem Vater erzählt hatte, bis er Abdullah bin Amru erwähnte. Er sagte: "Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: "Es ist nicht halal, etwas unter der Bedingung zu verkaufen, ein Darlehen zu gewähren, zwei Bedingungen in einer Transaktion, den Gewinn aus dem Verkauf von etwas, für das man keine Garantie übernommen hat, und etwas zu verkaufen, das einem nicht gehört."