Rasulullah Shallallahu 'Aliahi Wasallam melarang nikah syighar (nikah tanpa mahar)
Imam Abu Dawud : 1776
حَدَّثَنَا الْقَعْنَبِيُّ عَنْ مَالِكٍ ح و حَدَّثَنَا مُسَدَّدُ بْنُ مُسَرْهَدٍ حَدَّثَنَا يَحْيَى عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ كِلَاهُمَا عَنْ نَافِعٍ عَنْ ابْنِ عُمَرَأَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى عَنْ الشِّغَارِزَادَ مُسَدَّدٌ فِي حَدِيثِهِ قُلْتُ لِنَافِعٍ مَا الشِّغَارُ قَالَ يَنْكِحُ ابْنَةَ الرَّجُلِ وَيُنْكِحُهُ ابْنَتَهُ بِغَيْرِ صَدَاقٍ وَيَنْكِحُ أُخْتَ الرَّجُلِ وَيُنْكِحُهُ أُخْتَهُ بِغَيْرِ صَدَاقٍ
Es wurde uns [Al-Qa'nabi] von [Malik] überliefert, und es wurde auch auf einem anderen Weg überliefert: Es wurde uns [Musaddad bin Musarhad] überliefert, es wurde uns [Yahya] von ['Ubaidullah] überliefert, beide von [Nafi'] von [Ibn Umar], dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) die sogenannte Sighar-Ehe verboten hat. Musaddad fügte in seinem Hadith hinzu: Ich fragte Nafi': Was ist Sighar? Er sagte: Ein Mann heiratet die Tochter eines anderen Mannes, indem er seine Tochter ohne Mitgift mit ihrem Vormund verheiratet, und ein Mann heiratet die Schwester eines anderen Mannes und verheiratet sie ebenfalls ohne Mitgift mit seiner Schwester.