Repräsentativer Hadith
Imam Ahmad : 9136
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ ابْنُ عُلَيَّةَ قَالَ حَدَّثَنَا دَاوُدُ بْنُ أَبِي هِنْدٍ عَنِ الشَّعْبِيِّ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى أَنْ تُنْكَحَ الْمَرْأَةُ عَلَى عَمَّتِهَا وَالْعَمَّةُ عَلَى بِنْتِ أَخِيهَا وَالْمَرْأَةُ عَلَى خَالَتِهَا وَالْخَالَةُ عَلَى بِنْتِ أُخْتِهَا لَا تُنْكَحُ الْكُبْرَى عَلَى الصُّغْرَى وَلَا الصُّغْرَى عَلَى الْكُبْرَى
Uns wurde überliefert, dass [Isma'il bin 'Ulaiyyah] sagte; [Dawud bin Abu Hind] hat uns von [Ash Sya'bi] von [Abu Hurairah] überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) die Heirat einer Frau mit ihrer Tante väterlicherseits oder einer Tante väterlicherseits mit der Tochter ihrer Schwester verboten hat. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Frau mit ihrer Tante mütterlicherseits oder einer Tante mütterlicherseits mit der Tochter ihrer Schwester zu verheiraten. Auch die Heirat von Großmüttern mit kleinen Mädchen oder von kleinen Mädchen mit Großmüttern ist nicht erlaubt.