Imam Ahmad : 18670
حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ عَنْ مُجَالِدٍ عَنِ الشَّعْبِيِّ قَالَ كَتَبَ عُمَرُ فِي وَصِيَّتِهِ أَنْ لَا يُقَرَّ لِي عَامِلٌ أَكْثَرَ مِنْ سَنَةٍ وَأَقِرُّوا الْأَشْعَرِيَّ يَعْنِي أَبَا مُوسَى أَرْبَعَ سِنِينَ
Nachdem er uns [Husyaim] von [Mujalid] von [Ash Sha'bi] berichtet hatte, sagte er: [Umar] schrieb in seinem Testament: „Meine Beamten dürfen nicht länger als ein Jahr im Amt bleiben.“ Inzwischen ernannten sie al-Alasy'ari, nämlich Abu Musa, für eine Amtszeit von vier Jahren.