Imam Ahmad : 17446
حَدَّثَنَا أَبُو سَعِيدٍ حَدَّثَنَا زَائِدَةُ حَدَّثَنَا مَنْصُورٌ عَنْ إِبْرَاهِيمَ عَنْ عُبَيْدِ بْنِ نُضَيْلَةَ عَنْ الْمُغِيرَةِ بْنِ شُعْبَةَ أَنَّ امْرَأَةً ضَرَبَتْهَا امْرَأَةٌ بِعَمُودِ فُسْطَاطٍ فَقَتَلَتْهَا وَهِيَ حُبْلَى فَأُتِيَ بِهَا النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَضَى فِيهَا رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى عَصَبَةِ الْقَاتِلَةِ بِالدِّيَةِ وَفِي الْجَنِينِ غُرَّةٌ فَقَالَ عَصَبَتُهَا أَنْدِي مَنْ لَا طَعِمَ وَلَا شَرِبَ وَلَا صَاحَ فَاسْتَهَلَّ مِثْلُ ذَلِكَ يُطَلُّ فَقَالَ سَجْعٌ مِثْلُ سَجْعِ الْأَعْرَابِ و قَالَ شُعْبَةُ سَمِعْتُ عُبَيْدًا
Abu Sa'id berichtete uns, Za'ida berichtete uns, Mansur berichtete uns von Ibrahim von Ubaid bin Nudlailah von Al-Mughirah bin Syu'bah, dass eine Frau von einer anderen Frau mit einer Zeltstange so lange geschlagen wurde, bis sie im hohen Alter starb. Die Frau wurde dem Propheten (Friede sei mit ihm) vorgeführt. Er entschied, dass die Aschabbat der Mörderin für den Tod des Kindes büßen müsse, während für den Fötus eine Lösegeldzahlung (Ghurrah) zu leisten sei. Daraufhin sagte der Aschabbat auf Seiten der Mörderin: „Soll ich etwa für ein Kind büßen, das weder gegessen, getrunken noch geweint hat, als es geboren wurde? Welch eine Verschwendung!“ Er fragte: „Ist das etwa ein Gedicht wie die Dichtung der Dorfaraber?“ Syu'bah antwortete: „Ich habe es von Ubaid gehört.“