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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Ahmad : 13755

حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ أَخْبَرَنَا أَيُّوبُ عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ عَنْ جَابِرٍ أَنَّ رَجُلًا مِنْ الْأَنْصَارِ يُقَالُ لَهُ أَبُو مَذْكُورٍ أَعْتَقَ غُلَامًا لَهُ يُقَالُ لَهُ يَعْقُوبُ عَنْ دُبُرٍ لَمْ يَكُنْ لَهُ مَالٌ غَيْرُهُ فَدَعَا بِهِ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ مَنْ يَشْتَرِيهِ مَنْ يَشْتَرِيهِ فَاشْتَرَاهُ نُعَيْمُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ النَّحَّامُ بِثَمَانِ مِائَةِ دِرْهَمٍ فَدَفَعَهَا إِلَيْهِ وَقَالَ إِذَا كَانَ أَحَدُكُمْ فَقِيرًا فَلْيَبْدَأْ بِنَفْسِهِ وَإِنْ كَانَ فَضْلًا فَعَلَى عِيَالِهِ وَإِنْ كَانَ فَضْلًا فَعَلَى ذَوِي قَرَابَتِهِ أَوْ قَالَ عَلَى ذَوِي رَحِمِهِ وَإِنْ كَانَ فَضْلًا فَهَاهُنَا وَهَاهُنَا

Uns wurde berichtet, dass Isma'il uns von Abu Az Zubair von Jabir berichtet hat, dass es einen Mann aus Anshor namens Abu Madzkur gab, der einen jungen Sklaven namens Ya'qub mit Analverkehr (der freigelassen würde, wenn sein Herr stirbt) freiließ, weil dieser keinen anderen Besitz hatte. Daraufhin rief der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) ihn und fragte: „Wer kauft ihn?“ Nuaim bin Abdullah An-Nahhami kaufte ihn für 800 Dirham und bezahlte ihn. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wenn jemand bedürftig ist, soll er bei sich selbst anfangen. Wenn er im Überfluss lebt, soll er seinen Angehörigen und dann seinen Verwandten helfen.“ Oder: „Denjenigen, die noch Verwandte sind, und für dies und das.“