Imam Buchari : 6327
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ عَنْ الزُّهْرِيِّ عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ قَالَ عُمَرُلَقَدْ خَشِيتُ أَنْ يَطُولَ بِالنَّاسِ زَمَانٌ حَتَّى يَقُولَ قَائِلٌ لَا نَجِدُ الرَّجْمَ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَيَضِلُّوا بِتَرْكِ فَرِيضَةٍ أَنْزَلَهَا اللَّهُ أَلَا وَإِنَّ الرَّجْمَ حَقٌّ عَلَى مَنْ زَنَى وَقَدْ أَحْصَنَ إِذَا قَامَتْ الْبَيِّنَةُ أَوْ كَانَ الْحَبَلُ أَوْ الِاعْتِرَافُقَالَ سُفْيَانُ كَذَا حَفِظْتُ أَلَا وَقَدْ رَجَمَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَرَجَمْنَا بَعْدَهُ
Uns [ʿAlī ibn Abdullah] wurde von [ʿSufyan], von [ʿAz-Zuhri], von [ʿUbaidullah], von [ʿIbn ʿAbbas] (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: [ʿUmar] sagte: „Ich fürchte, wenn viel Zeit vergeht, wird es Leute geben, die sagen: ‚Wir finden keine Steinigung im Buch Allahs.‘ So werden sie vom rechten Weg abkommen, indem sie die von Allah offenbarte Pflicht missachten. Wisst, dass die Steinigung für den Ehebrecher, der verheiratet ist, Pflicht ist, wenn es Beweise dafür gibt, sei es eine Schwangerschaft oder ein Geständnis.“ Sufyan sagte, so habe ich es mir gemerkt; (Umar sagte:) „Wisset, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) Steinigung praktizierte, so haben auch wir ihn nach seinem Tod gesteinigt.“