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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Ahmad : 8371

وَمِنْ حَقِّ الْإِبِلِ أَنْ تُحْلَبَ عَلَى الْمَاءِ يَوْمَ وِرْدِهَا

Dennoch durch dieselbe Überlieferung von [Abu Hurairah]. „Und zu den Rechten des Kamels gehört es, ihm zu trinken zu geben, wenn es durstig ist, wenn es gemolken werden soll.“