Ada larangan wanita tidak boleh memberi infak tanpa izin suami
Imam Ahmad : 7841
وَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تَصُومُ الْمَرْأَةُ وَبَعْلُهَا شَاهِدٌ إِلَّا بِإِذْنِهِ وَلَا تَأْذَنُ فِي بَيْتِهِ وَهُوَ شَاهِدٌ إِلَّا بِإِذْنِهِ وَمَا أَنْفَقَتْ مِنْ كَسْبِهِ عَنْ غَيْرِ أَمْرِهِ فَإِنَّ نِصْفَ أَجْرِهِ لَهُ
Ebenfalls über denselben Überlieferungsweg wie der vorherige Hadith; von [Abu Hurairah]: Und der Prophet sallallaahu 'alaihi wasallam sagte: "Es ist einer Frau nicht erlaubt zu fasten (Sunnah, zu pflücken), solange ihr Ehemann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis; sie darf niemanden betreten, solange ihr Ehemann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis; und was immer sie von ihrem Vermögen ohne seine Anweisung ausgibt, so steht die Hälfte des Lohns ihrem Ehemann zu."