Imam Ahmad : 6795
حَدَّثَنَا أَبُو سَعِيدٍ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رَاشِدٍ حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ مُوسَى عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَضَى فِي الْأَنْفِ إِذَا جُدِعَ كُلُّهُ الدِّيَةَ كَامِلَةً وَإِذَا جُدِعَتْ أَرْنَبَتُهُ نِصْفَ الدِّيَةِ وَفِي الْعَيْنِ نِصْفَ الدِّيَةِ وَفِي الْيَدِ نِصْفَ الدِّيَةِ وَفِي الرِّجْلِ نِصْفَ الدِّيَةِ وَقَضَى أَنْ يَعْقِلَ عَنْ الْمَرْأَةِ عَصَبَتُهَا مَنْ كَانُوا وَلَا يَرِثُوا مِنْهَا إِلَّا مَا فَضَلَ عَنْ وَرَثَتِهَا وَإِنْ قُتِلَتْ فَعَقْلُهَا بَيْنَ وَرَثَتِهَا وَهُمْ يَقْتُلُونَ قَاتِلَهَا وَقَضَى أَنَّ عَقْلَ أَهْلِ الْكِتَابِ نِصْفُ عَقْلِ الْمُسْلِمِينَ وَهُمْ الْيَهُودُ وَالنَّصَارَى
Abu Sa'id berichtete uns, Muhammad bin Rashid berichtete uns, Sulaiman bin Musa berichtete von Amr bin Shu'aib von seinem Vater von seinem Großvater: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) legte fest, dass die Diyat (Lohnsteuer) voll ist, wenn die Nase vollständig abgeschnitten wird, die Hälfte, wenn nur der vordere Teil abgeschnitten wird, und dass für die Augen, die Hände und die Füße jeweils eine halbe Diyat fällig wird. Er legte auch fest, dass für eine Frau die Lösegeldzahlung ihrer Asabah (Familie) entspricht, wer immer sie ist, das heißt, für diejenigen, die nicht erben außer den übrigen Erben der Frau. Wenn die Frau getötet wird, ist die Lösegeldzahlung für ihre Erben bestimmt, die das Recht haben, Rache für denjenigen zu üben, der sie getötet hat. Er entschied außerdem, dass das Lösegeld für die Leute des Buches die Hälfte des Lösegelds für die Muslime, also die Juden und Christen, betragen soll.