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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Ahmad : 6791

حَدَّثَنَا أَبُو سَعِيدٍ مَوْلَى بَنِي هَاشِمٍ حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ رَاشِدٍ حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ مُوسَى عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ عَقْلُ شِبْهِ الْعَمْدِ مُغَلَّظَةٌ مِثْلُ عَقْلِ الْعَمْدِ وَلَا يُقْتَلُ صَاحِبُهُ وَمَنْ حَمَلَ عَلَيْنَا السِّلَاحَ فَلَيْسَ مِنَّا وَلَا رَصَدَ بِطَرِيقٍ

Abu Sa'id, ein Diener der Banu Haschim, berichtete: Muhammad ibn Raschid überlieferte uns von Amr ibn Schu'aib, von dessen Vater, von dessen Großvater, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Die Strafe für fahrlässigen Mord ist genauso schwerwiegend wie die für vorsätzlichen Mord, doch der Täter soll nicht getötet werden. Und wer eine Waffe auf uns richtet, gehört nicht zu uns oder ist ein Spion auf den Straßen.“