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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Ahmad : 6091

حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ عَنِ الزُّهْرِيِّ عَنْ سَالِمٍ عَنِ ابْنِ عُمَرَ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ بَاعَ عَبْدًا فَمَالُهُ لِلْبَائِعِ إِلَّا أَنْ يَشْتَرِطَ الْمُبْتَاعُ وَمَنْ بَاعَ نَخْلًا فِيهَا ثَمَرَةٌ قَدْ أُبِرَتْ فَثَمَرَتُهَا لِلْبَائِعِ إِلَّا أَنْ يَشْتَرِطَ الْمُبْتَاعُ

Abdurrazzaq hat uns von Zuhri von Salim von Ibn Umar berichtet: Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wer einen Sklaven verkauft, dessen Eigentum gehört dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer stellt Bedingungen. Und wer eine Dattelpalme verkauft, die Früchte trägt und gepflegt wird, deren Früchte gehören dem Verkäufer, es sei denn, der Käufer stellt Bedingungen.“