Rasulullah memerintahkan umatnya untuk tidak membiarkan wasiat tanpa tertulis
Imam Ahmad : 5827
حَدَّثَنَا كَثِيرُ بْنُ هِشَامٍ حَدَّثَنَا جَعْفَرُ بْنُ بُرْقَانَ حَدَّثَنَا الزُّهْرِيُّ عَنْ سَالِمٍ عَنْ أَبِيهِ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَا حَقُّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ لَهُ مَالٌ يُوصَى فِيهِ يَبِيتُ ثَلَاثًا إِلَّا وَوَصِيَّتُهُ عِنْدَهُ مَكْتُوبَةٌ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ فَمَا بِتُّ لَيْلَةً مُنْذُ سَمِعْتُهَا إِلَّا وَوَصِيَّتِي عِنْدِي مَكْتُوبَةٌ
Katsir bin Hisham berichtete uns, Ja'far bin Burqan berichtete uns, Zuhri berichtete uns von Salim berichtete von seinem Vater, sagte er; der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Es ist einem Muslim nicht gestattet, vererbtes Eigentum zu besitzen und es zwei Nächte lang unbewohnbar zu lassen, es sei denn, er hat ein Testament verfasst.“ Abdullah sagte: „Seit ich dies gehört habe, habe ich keine einzige Nacht mehr dort verbracht, ohne dass mein Testament neben mir verfasst wurde.“