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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Darimi : 3129

أَخْبَرَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ أَخْبَرَنَا هَمَّامٌ عَنْ قَتَادَةَ قَالَ { إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمْ الْمَوْتُ إِنْ تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالْأَقْرَبِينَ } فَأَمَرَ أَنْ يُوصِيَ لِوَالِدَيْهِ وَأَقَارِبِهِ ثُمَّ نُسِخَ بَعْدَ ذَلِكَ فِي سُورَةِ النِّسَاءِ فَجَعَلَ لِلْوَالِدَيْنِ نَصِيبًا مَعْلُومًا وَأَلْحَقَ لِكُلِّ ذِي مِيرَاثٍ نَصِيبَهُ مِنْهُ وَلَيْسَتْ لَهُمْ وَصِيَّةٌ فَصَارَتْ الْوَصِيَّةُ لِمَنْ لَا يَرِثُ مِنْ قَرِيبٍ وَغَيْرِهِ

Yazid ibn Harun berichtete uns, Hammam habe uns von Qatadah mitgeteilt, dass dieser über Seine Worte sagte: „(Wenn einer von euch stirbt und viel Vermögen hinterlässt, sollt ihr ein Testament für seine Eltern und nahen Verwandten verfassen.)“ (Sure Al-Baqara: 180). Allah hatte ursprünglich angeordnet, ein Testament für beide Eltern und nahe Verwandte zu verfassen. Dieses Gesetz wurde jedoch durch einen Vers im Koran an-Nisa' aufgehoben. Er legte fest, dass beide Eltern einen vorherbestimmten Anteil erhalten hatten und dass jeder, der erbberechtigt war, an ihrem Erbe beteiligt war. Ein Testament war fortan nicht mehr erforderlich. Testamente wurden nur noch denjenigen erteilt, die kein Erbrecht von Verwandten oder anderen hatten.