Imam Darimi : 3088
حَدَّثَنَا أَبُو النُّعْمَانِ حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ عَنْ يَحْيَى هُوَ ابْنُ سَعِيدٍ قَالَ أَعْطَتْ امْرَأَةٌ مِنْ أَهْلِنَا وَهِيَ حَامِلٌ فَسُئِلَ الْقَاسِمُ فَقَالَ هُوَ مِنْ جَمِيعِ الْمَالِ قَالَ يَحْيَى وَنَحْنُ نَقُولُ إِذَا ضَرَبَهَا الْمَخَاضُ فَمَا أَعْطَتْ فَمِنْ الثُّلُثِ
Abu An Nu'man berichtete uns, Hammad bin Zaid habe von Yahya, der Ibn Sa'id hieß, Folgendes überliefert: Eine schwangere Frau in unserer Familie habe ihr Vermögen vermacht. Daraufhin wurde Al Qasim befragt, und er antwortete: Sie habe ihr gesamtes Vermögen vermacht. Yahya sagte dazu: Unsere Ansicht ist jedoch, dass sie, wenn die Schwangerschaft über die erste Menstruation hinaus ist, nicht mehr vermachen, sondern ein Drittel ihres Vermögens geben sollte.