Ancaman bagi orang yang tidak menunaikan zakat harta, hartanya akan menjadi siksa yang membebaninya
Imam Darimi : 1566
حَدَّثَنَا بِشْرُ بْنُ الْحَكَمِ حَدَّثَنَا عَبْدُ الرَّزَّاقِ أَخْبَرَنَا ابْنُ جُرَيْجٍ قَالَ أَخْبَرَنِي أَبُو الزُّبَيْرِ أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ يَقُولُ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ مَا مِنْ صَاحِبِ إِبِلٍ لَا يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلَّا جَاءَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرُ مَا كَانَتْ قَطُّ وَأُقْعِدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَسْتَنُّ عَلَيْهِ بِقَوَائِمِهَا وَأَخْفَافِهَا وَلَا صَاحِبِ بَقَرٍ لَا يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلَّا جَاءَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرُ مَا كَانَتْ قَطُّ وَأُقْعِدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَنْطَحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِقَوَائِمِهَا وَلَا صَاحِبِ غَنَمٍ لَا يَفْعَلُ فِيهَا حَقَّهَا إِلَّا جَاءَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ أَكْثَرُ مَا كَانَتْ وَأُقْعِدَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ تَنْطَحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِأَظْلَافِهَا لَيْسَ فِيهَا جَمَّاءُ وَلَا مَكْسُورَةٌ قَرْنُهَا وَلَا صَاحِبِ كَنْزٍ لَا يَفْعَلُ فِيهِ حَقَّهُ إِلَّا جَاءَ كَنْزُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ شُجَاعًا أَقْرَعَ يَتْبَعُهُ فَاتِحًا فَاهُ فَإِذَا أَتَاهُ فَرَّ مِنْهُ فَيُنَادِيهِ خُذْ كَنْزَكَ الَّذِي خَبَّأْتَهُ قَالَ فَأَنَا عَنْهُ غَنِيٌّ فَإِذَا رَأَى أَنَّهُ لَا بُدَّ مِنْهُ سَلَكَ يَدَهُ فِي فَمِهِ فَيَقْضِمُهَا قَضْمَ الْفَحْلِ قَالَ أَبُو الزُّبَيْرِ سَمِعْتُ عُبَيْدَ بْنَ عُمَيْرٍ يَقُولُ هَذَا الْقَوْلَ ثُمَّ سَأَلْنَا جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ فَقَالَ مِثْلَ قَوْلِ عُبَيْدِ بْنِ عُمَيْرٍ قَالَ وَقَالَ أَبُو الزُّبَيْرِ سَمِعْتُ عُبَيْدَ بْنَ عُمَيْرٍ يَقُولُ قَالَ رَجُلٌ يَا رَسُولَ اللَّهِ مَا حَقُّ الْإِبِلِ قَالَ حَلَبُهَا عَلَى الْمَاءِ وَإِعَارَةُ دَلْوِهَا وَإِعَارَةُ فَحْلِهَا وَمَنْحُهَا وَحَمْلٌ عَلَيْهَا فِي سَبِيلِ اللَّهِ أَخْبَرَنَا الْحَسَنُ بْنُ الرَّبِيعِ حَدَّثَنَا أَبُو الْأَحْوَصِ عَنْ الْأَعْمَشِ عَنْ الْمَعْرُورِ بْنِ سُوَيْدٍ عَنْ أَبِي ذَرٍّ عَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِبَعْضِ هَذَا الْحَدِيثِ
Bisyr bin Al Hakam berichtete uns, Abdurrazzaq berichtete uns, Ibn Juraij berichtete uns, Abu Az Zubair berichtete mir, dass er Jabir bin Abdullah sagen hörte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagen: ‚Es gibt keinen Kamelbesitzer, der seine Pflichten nicht erfüllt, ohne dass er am Tag des Gerichts mehr als zuvor erscheinen wird. Er wird vor ihnen auf einem ebenen, offenen Platz sitzen, und die Tiere werden ihre Besitzer mit Füßen und Schuhen treten. Und es ist nicht so, dass der Kuhbesitzer seine Pflichten nicht erfüllt, ohne dass er am Tag der Auferstehung mehr als zuvor erscheinen wird. Er wird vor ihm auf einem ebenen, offenen Platz sitzen, und das Tier wird ihn mit seinen Hörnern aufspießen und mit seinen Füßen zertreten.‘“ Und nicht der Besitzer des Ziegenbocks tut sein Recht nicht, sondern am Tag der Auferstehung werden mehr Ziegenböcke da sein als zuvor. Der Besitzer wird vor ihm auf ebenem, offenem Boden sitzen, und das Tier wird ihn mit seinen Hörnern aufspießen und mit seinen Schuhen zertreten. Am Tag der Auferstehung wird es keinen Ziegenbock ohne Hörner und niemanden mit abgebrochenen Hörnern geben. Und nicht derjenige, der Güter gehortet hat, tut sein Recht nicht, sondern seine gehorteten Güter werden am Tag des Gerichts wie eine kahle Schlange kommen, die ihm mit geöffnetem Maul folgt. Wenn die Schlange zu ihm kommt, wird er vor ihr fliehen, dann wird die Schlange ihm zurufen: »Nimm, was du in deinem Hort versteckt hast!« Der Besitzer sagte: »Ich brauche sie nicht.« Als er dann sah, dass er es nehmen musste, steckte er seine Hand in den Mund, woraufhin die Schlange sie mit ihren Zähnen zerbiss, wie ein Männchen mit seinen Zähnen zubeißt.“ [Abu Az Zubair] sagte: „Ich hörte ['Ubaid bin 'Umair] diese Worte sagen, also fragten wir [Jabir bin Abdullah], und auch er sagte, was 'Ubaid bin 'Umair gesagt hatte.“ Ibn Juraij sagte: „[Abu Az Zubair] sagte: „Ich hörte ['Ubaid bin 'Umair] sagen: „Ein Mann fragte: ‚O Gesandter Allahs, welche Rechte haben Kamele?‘ Er antwortete: ‚Melkt ihn, nachdem ihr ihn getrunken habt, leiht ihm seinen Eimer, leiht ihm seinen Hengst, leiht ihn (zur Nutzung) und gebt ihm eine Last auf dem Wege Allahs.‘“ "Has hat uns [Al Hasan bin Ar Rabi'] erzählt, dass er uns [Abu Al Ahwash] von [Al A'masy] von [Al Ma'rur bin Suwaid] von [Abu Dzar] vom Propheten sallallaahu 'alaihi wasallam mit einigen dieser Hadithe erzählt hat."
Bestätigende Hadithe :
Imam Ahmad : 5471, 5932, 6159, 7247, 7395, 7739, 7973, 8126, 8344, 8619, 8714, 9161, 10376, 10497, 20431, 20433
Imam Buchari : 1367, 5962
Imam Muslim : 1647, 1648, 1649, 1650, 1652
Imam Abu Dawud : 1414
Imam Tirmidzi : 2938
Imam Nasa'i : 2398, 2411, 2413, 2435
Imam Ibnu Majah : 1774, 1775, 4119, 4120, 4121
Imam Darimi : 1565, 1566