Imam Malik : 1267
حَدَّثَنِي مَالِك عَنْ ابْنِ شِهَابٍ أَنَّهُ سَمِعَهُ يَقُولُمَضَتْ السُّنَّةُ أَنَّ الْعَبْدَ إِذَا أُعْتِقَ تَبِعَهُ مَالُهُ
Malik berichtete mir von [Ibn Shihab], dass er ihn einmal sagen hörte: „Es ist üblich, dass bei der Freilassung eines Sklaven auch sein Eigentum einbezogen wird.“