Imam Malik : 1075
و حَدَّثَنِي عَنْ مَالِك عَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ عَنْ أَبِيهِ أَنَّهُ قَالَكَانَ الرَّجُلُ إِذَا طَلَّقَ امْرَأَتَهُ ثُمَّ ارْتَجَعَهَا قَبْلَ أَنْ تَنْقَضِيَ عِدَّتُهَا كَانَ ذَلِكَ لَهُ وَإِنْ طَلَّقَهَا أَلْفَ مَرَّةٍ فَعَمَدَ رَجُلٌ إِلَى امْرَأَتِهِ فَطَلَّقَهَا حَتَّى إِذَا شَارَفَتْ انْقِضَاءَ عِدَّتِهَا رَاجَعَهَا ثُمَّ طَلَّقَهَا ثُمَّ قَالَ لَا وَاللَّهِ لَا آوِيكِ إِلَيَّ وَلَا تَحِلِّينَ أَبَدًا فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَبَارَكَ وَتَعَالَى{ الطَّلَاقُ مَرَّتَانِ فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ }فَاسْتَقْبَلَ النَّاسُ الطَّلَاقَ جَدِيدًا مِنْ يَوْمِئِذٍ مَنْ كَانَ طَلَّقَ مِنْهُمْ أَوْ لَمْ يُطَلِّقْ
Es wurde uns von Malik überliefert, von [Hisyam bin Urwah], von [seinem Vater] sagte: „Wenn ein Mann sich von seiner Frau scheidet, hat er das Recht, sich mit ihr zu versöhnen, solange ihre Wartezeit (Idda) noch nicht abgelaufen ist, selbst wenn er sich tausendmal von ihr scheidet. Ein Mann scheidet sich absichtlich von seiner Frau, kehrt nach Ablauf ihrer Wartezeit zu ihr zurück und scheidet sich dann erneut von ihr. Danach sagt er: ‚Nein, bei Allah, ich werde keinen Geschlechtsverkehr mit dir haben, und du wirst niemals halal sein (die Wartezeit läuft niemals ab, da immer auf deine Wartezeit Bezug genommen wird).‘ Daraufhin offenbarte Allah, der Erhabene, den Vers: ‚(Die Scheidung kann zweimal ausgesprochen werden. Danach könnt ihr euch auf gute Weise wieder versöhnen oder euch auf gute Weise scheiden lassen.)‘ (Sure Al-Baqara: 231). Seit der Offenbarung dieses Verses berechnen die Menschen die Scheidung von Anfang an neu, unabhängig davon, ob sie bereits geschieden sind oder noch nie geschieden wurden.“