Imam Malik : 1051
و حَدَّثَنِي عَنْ مَالِك عَنْ نَافِعٍ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ كَانَ يَقُولُمَنْ أَذِنَ لِعَبْدِهِ أَنْ يَنْكِحَ فَالطَّلَاقُ بِيَدِ الْعَبْدِ لَيْسَ بِيَدِ غَيْرِهِ مِنْ طَلَاقِهِ شَيْءٌ فَأَمَّا أَنْ يَأْخُذَ الرَّجُلُ أَمَةَ غُلَامِهِ أَوْ أَمَةَ وَلِيدَتِهِ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِ
Mir wurde von Malik von [Nafi'] überliefert, dass [Abdullah bin Umar] sagte: „Wer seinem Sklaven die Heirat erlaubt, dem obliegt auch die Entscheidung über die Scheidung, und niemand sonst hat das Recht, über ihn eine Scheidung zu entscheiden. Wenn ein Mann eine Sklavin heiratet, die seinem Sohn oder seiner Tochter gehört, so trifft ihn keine Sünde.“