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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Malik : 526

و حَدَّثَنِي عَنْ مَالِك عَنْ أَيُّوبَ بْنِ أَبِي تَمِيمَةَ السَّخْتِيَانِيِّ أَنَّ عُمَرَ بْنَ عَبْدِ الْعَزِيزِكَتَبَ فِي مَالٍ قَبَضَهُ بَعْضُ الْوُلَاةِ ظُلْمًا يَأْمُرُ بِرَدِّهِ إِلَى أَهْلِهِ وَيُؤْخَذُ زَكَاتُهُ لِمَا مَضَى مِنْ السِّنِينَ ثُمَّ عَقَّبَ بَعْدَ ذَلِكَ بِكِتَابٍ أَنْ لَا يُؤْخَذَ مِنْهُ إِلَّا زَكَاةٌ وَاحِدَةٌ فَإِنَّهُ كَانَ ضِمَارًا

Mir wurde von Malik überliefert, der von [Ayyub bin Abu Tamimah As Sahtiyani] berichtete, dass [Umar bin Abdul Aziz] einst eine Regel bezüglich des durch Unterdrückung an sich gerissenen Vermögens der Herrscher erlassen hatte. Er ordnete an, dass das Vermögen an seinen Besitzer zurückgegeben werden sollte. Daraufhin wurde die Zakat aus vergangenen Zeiten einbehalten. Weiterhin legte er fest, dass Vermögen nur einmal als Zakat erhoben werden dürfe, da es sich nicht mehr im Besitz seines Eigentümers befinde.