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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Nasa'i : 4873

قَالَ الْحَارِثُ بْنُ مِسْكِينٍ قِرَاءَةً عَلَيْهِ وَأَنَا أَسْمَعُ عَنْ ابْنِ وَهْبٍ قَالَ أَخْبَرَنِي عَمْرُو بْنُ الْحَارِثِ وَهِشَامُ بْنُ سَعْدٍ عَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍوأَنَّ رَجُلًا مِنْ مُزَيْنَةَ أَتَى رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ كَيْفَ تَرَى فِي حَرِيسَةِ الْجَبَلِ فَقَالَ هِيَ وَمِثْلُهَا وَالنَّكَالُ وَلَيْسَ فِي شَيْءٍ مِنْ الْمَاشِيَةِ قَطْعٌ إِلَّا فِيمَا آوَاهُ الْمُرَاحُ فَبَلَغَ ثَمَنَ الْمِجَنِّ فَفِيهِ قَطْعُ الْيَدِ وَمَا لَمْ يَبْلُغْ ثَمَنَ الْمِجَنِّ فَفِيهِ غَرَامَةُ مِثْلَيْهِ وَجَلَدَاتُ نَكَالٍ قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ كَيْفَ تَرَى فِي الثَّمَرِ الْمُعَلَّقِ قَالَ هُوَ وَمِثْلُهُ مَعَهُ وَالنَّكَالُ وَلَيْسَ فِي شَيْءٍ مِنْ الثَّمَرِ الْمُعَلَّقِ قَطْعٌ إِلَّا فِيمَا آوَاهُ الْجَرِينُ فَمَا أُخِذَ مِنْ الْجَرِينِ فَبَلَغَ ثَمَنَ الْمِجَنِّ فَفِيهِ الْقَطْعُ وَمَا لَمْ يَبْلُغْ ثَمَنَ الْمِجَنِّ فَفِيهِ غَرَامَةُ مِثْلَيْهِ وَجَلَدَاتُ نَكَالٍ

Nachdem [Al-Harith ibn Miskin] die Geschichte gelesen hatte, hörte ich von [Ibn Wahb], dass er mir ['Amr ibn Al-Harith] und [Hisyam ibn Sa'd] von ['Amr ibn Syu'aib] von [seinem Vater] von [seinem Großvater, nämlich Abdullah ibn 'Amr] berichtet hatte, dass ein Mann aus Muzaina zum Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) kam und fragte: „O Gesandter Allahs, was hältst du von den Ziegen, die auf dem Berg weiden?“ Er antwortete: „Diese und ähnliche Tiere werden bestraft. Es gibt nichts an Vieh, das das Abhacken der Hände zur Folge hat, außer denen, die bereits im Käfig sind und den Wert eines Schildes erreichen. Dann werden ihnen die Hände abgehackt. Und diejenigen, die den Wert eines Schildes noch nicht erreicht haben, werden mit einer doppelten Geldstrafe belegt und zusätzlich ausgepeitscht.“ Der Mann fragte: „O Gesandter Allahs, was hältst du von den Früchten, die am Baum hängen?“ Er sagte: „Diese und ähnliche Früchte werden bestraft, und es wird keine Hand abgehackt, wenn man einige der am Baum hängenden Früchte pflückt, es sei denn, sie wurden an einem Trockenplatz gesammelt. Dann wird, wenn man sie vom Trockenplatz nimmt und der Wert den Preis eines Schildes erreicht, die Hand abgehackt, und wenn der Wert den Preis eines Schildes nicht erreicht, wird eine Geldstrafe und die Strafe der Auspeitschung verhängt.“