Imam Nasa'i : 4739
أَخْبَرَنَا عَلِيُّ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ عَلِيٍّ قَالَ حَدَّثَنَا خَلَفٌ وَهُوَ ابْنُ تَمِيمٍ قَالَ حَدَّثَنَا زَائِدَةُ عَنْ مَنْصُورٍ عَنْ إِبْرَاهِيمَ عَنْ عُبَيْدِ بْنِ نُضَيْلَةَ عَنْ الْمُغِيرَةِ بْنِ شُعْبَةَأَنَّ امْرَأَةً ضَرَبَتْ ضَرَّتَهَا بِعَمُودِ فُسْطَاطٍ فَقَتَلَتْهَا وَهِيَ حُبْلَى فَأُتِيَ فِيهَا النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى عَصَبَةِ الْقَاتِلَةِ بِالدِّيَةِ وَفِي الْجَنِينِ غُرَّةً فَقَالَ عَصَبَتُهَا أَدِي مَنْ لَا طَعِمَ وَلَا شَرِبَ وَلَا صَاحَ فَاسْتَهَلَّ فَمِثْلُ هَذَا يُطَلَّ فَقَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَسَجْعٌ كَسَجْعِ الْأَعْرَابِ
Ali bin Muhammad bin Ali hat uns berichtet, dass [Khalaf, nämlich Ibn Tamim] uns berichtet hat, dass [Zaidah] von [Mansur] von [Ibrahim] von ['Ubaid bin Nudhailah] von [Al Mughirah bin Syu'bah] berichtet hat, dass eine Frau ihren Schwiegersohn mit einer Zeltstange erschlug, sodass er sie tötete, obwohl ihr Schwiegersohn schwanger war. Dann wurde der Fall dem Propheten (Friede sei mit ihm) zur Kenntnis gebracht, woraufhin der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) beschloss, die Gefährtinnen der Frau, die den Schwiegersohn getötet hatte, zur Zahlung von Diyat aufzufordern, wobei die Diyat für den Fötus in Form einer Sklavin bestimmt war. Daraufhin sagte die Gefährtin: „Soll ich die Strafe für jemanden tragen, der weder isst noch trinkt noch schreit und weint? So etwas sollte also aufgehoben werden.“ Daraufhin sagte der Prophet (Friede sei mit ihm): „Ist diese Dichtung etwa mit der Dichtung der Beduinen vergleichbar?“