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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Buchari : 2370

حَدَّثَنَا حَجَّاجُ بْنُ مِنْهَالٍ حَدَّثَنَا شُعْبَةُ قَالَ أَخْبَرَنِي مُحَمَّدُ بْنُ زِيَادٍ سَمِعْتُ أَبَا هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُعَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا أَتَى أَحَدَكُمْ خَادِمُهُ بِطَعَامِهِ فَإِنْ لَمْ يُجْلِسْهُ مَعَهُ فَليُنَاوِلْهُ لُقْمَةً أَوْ لُقْمَتَيْنِ أَوْ أُكْلَةً أَوْ أُكْلَتَيْنِ فَإِنَّهُ وَلِيَ عِلَاجَهُ

Hadschaji bin Minhal hat uns berichtet, dass Syu'ba gesagt hat, dass Muhammad bin Ziyad mir berichtet hat, dass ich Abu Hurairah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) vom Propheten (Friede sei mit ihm) gehört habe: "Wenn einer von euch von seinem Diener mit Essen angesprochen wird und er ihn nicht einlädt, sich mit ihm zu setzen, soll er ihm einen oder zwei Bissen oder eine oder zwei Mahlzeiten geben, denn er ist es, der die Hitze (beim Kochen) abbekommt und seinetwegen kann das Essen serviert werden."