Imam Buchari : 1702
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْمُثَنَّى حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَهَّابِ حَدَّثَنَا خَالِدٌ عَنْ عِكْرِمَةَ عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَاأَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ إِنَّ اللَّهَ حَرَّمَ مَكَّةَ فَلَمْ تَحِلَّ لِأَحَدٍ قَبْلِي وَلَا تَحِلُّ لِأَحَدٍ بَعْدِي وَإِنَّمَا أُحِلَّتْ لِي سَاعَةً مِنْ نَهَارٍ لَا يُخْتَلَى خَلَاهَا وَلَا يُعْضَدُ شَجَرُهَا وَلَا يُنَفَّرُ صَيْدُهَا وَلَا تُلْتَقَطُ لُقَطَتُهَا إِلَّا لِمُعَرِّفٍ وَقَالَ الْعَبَّاسُ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِلَّا الْإِذْخِرَ لِصَاغَتِنَا وَقُبُورِنَا فَقَالَ إِلَّا الْإِذْخِرَوَعَنْ خَالِدٍ عَنْ عِكْرِمَةَ قَالَ هَلْ تَدْرِي مَا لَا يُنَفَّرُ صَيْدُهَا هُوَ أَنْ يُنَحِّيَهُ مِنْ الظِّلِّ يَنْزِلُ مَكَانَهُ
[Muhammad bin Al-Mutsanna] überlieferte uns, ['Abdul Wahhab] überlieferte uns, [Khalid] von ['Ikrimah] von [Ibn 'Abbas radiliallahu 'anhuma] vom Propheten (sallallahu 'alaihi wasallam), der sagte: „Allah hat die Heiligkeit der Stadt Mekka besiegelt, daher war es weder vor noch nach mir jemandem erlaubt, sich dort aufzuhalten. Mir war es nur für einen Augenblick, einen Tag lang, erlaubt. (Daher ist es in Mekka) nicht erlaubt, Gras zu schneiden, Bäume zu fällen, Wild zu jagen und gefundene Gegenstände wiederzufinden, es sei denn, sie müssen demjenigen zurückgegeben werden, der sie kennt (ihren Besitzer).“ Al-Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „O Gesandter Allahs, außer dem Idzkhir-Baum (einem duftenden Baum), der für unsere Goldgewinnung und unsere Qbur-Qubur-Arbeiten nützlich ist.“ Er antwortete: „Ja, außer dem Idzkhir-Baum.“ Und Khalid von Ikrimah sagte: „Verstehst du, was mit dem Verbot der Jagd auf Wildtiere gemeint ist? Es bedeutet, sie aus ihrem Unterschlupf zu entfernen, den sie als Ruheplatz nutzen.“