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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Ahmad : 19691

حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ أَخْبَرَنَا أَيُّوبُ عَنْ هَارُونَ بْنِ رِئَابٍ عَنْ كِنَانَةَ بْنِ نُعَيْمٍ عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ الْمُخَارِقِ قَالَ حُمِّلْتُ حَمَالَةً فَأَتَيْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَسَأَلْتُهُ فِيهَا فَقَالَ أَقِمْ حَتَّى تَأْتِيَنَا الصَّدَقَةُ فَإِمَّا أَنْ نَحْمِلَهَا وَإِمَّا أَنْ نُعِينَكَ فِيهَا وَقَالَ إِنَّ الْمَسْأَلَةَ لَا تَحِلُّ إِلَّا لِثَلَاثَةٍ لِرَجُلٍ تَحَمَّلَ حَمَالَةَ قَوْمٍ فَيَسْأَلُ فِيهَا حَتَّى يُؤَدِّيَهَا ثُمَّ يُمْسِكُ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ جَائِحَةٌ اجْتَاحَتْ مَالَهُ فَيَسْأَلُ فِيهَا حَتَّى يُصِيبَ قَوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ ثُمَّ يُمْسِكُ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ فَاقَةٌ فَيَسْأَلُ حَتَّى يُصِيبَ قَوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ ثُمَّ يُمْسِكُ وَمَا سِوَى ذَلِكَ مِنْ الْمَسَائِلِ سُحْتًا يَا قَبِيصَةُ يَأْكُلُهُ صَاحِبُهُ سُحْتًا

Isma'il berichtete uns, Ayyub berichtete von Harun bin Ri'ab von Kinanah bin Nu'aim von Qabishah bin Al Mukhariq: „Ich hatte Schulden, also suchte ich den Propheten (Friede sei mit ihm) auf und bat ihn, meine Schulden zu begleichen. Er sagte: ‚Bleib hier, später werden wir deine Schulden begleichen oder ich werde dir einfach helfen.‘“ Dann sagte der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm): „O Qabishah, Betteln ist nicht erlaubt, außer für drei Personengruppen: Erstens für jemanden, der Schulden hat und deshalb betteln muss, um sie zu begleichen; dann hält er sich zurück (bettelt nicht); zweitens für jemanden, der aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten (z. B. Bankrott) unter Druck steht und deshalb sein Vermögen aufgebraucht hat, sodass er betteln muss, bis er einen Weg findet, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder eine Lösung für seine Probleme zu finden; dann hält er sich zurück (bettelt nicht); Und drittens jemand, der von Armut oder akuter Not so sehr bedrängt ist, dass er gezwungen ist zu bitten, bis er eine Möglichkeit zum Lebensunterhalt oder eine Lösung findet; erst dann hält er sich zurück. Was das Bitten aus anderen als diesen drei Gründen betrifft, o Qabishah, so ist es eine Sünde, die den Täter selbst verzehrt.“