Imam Ahmad : 15345
حَدَّثَنَا وَكِيعٌ قَالَ حَدَّثَنَا الْفَضْلُ بْنُ دَلْهَمٍ عَنْ الْحَسَنِ عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ حُرَيْثٍ عَنْ سَلَمَةَ بْنِ الْمُحَبِّقِ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ خُذُوا عَنِّي خُذُوا عَنِّي قَدْ جَعَلَ اللَّهُ لَهُنَّ سَبِيلًا الْبِكْرُ بِالْبِكْرِ جَلْدُ مِائَةٍ وَنَفْيُ سَنَةٍ وَالثَّيِّبُ بِالثَّيِّبِ جَلْدُ مِائَةٍ وَالرَّجْمُ
Uns wurde überliefert, dass [Waki'] sagte; uns wurde überliefert, dass [Al Fadl bin Dalham] von [Al Hasan] von [Qabishah bin Huraith] von [Salamah bin Muhabbiq] sagte: Der Gesandte Allahs sagte: „Nehmt euch ein Beispiel an mir, nehmt es an mir. Allah hat die Angelegenheit der Frauen so geregelt, dass Männer (unverheiratet) und Frauen (Jungfrauen) hundertmal ausgepeitscht und für ein Jahr verbannt werden. Ein verheirateter Mann, der eine verheiratete Frau betrügt, wird hundertmal ausgepeitscht und gesteinigt.“