Imam Ahmad : 11481
حَدَّثَنَا عَفَّانُ حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ سَلَمَةَ أَخْبَرَنَا بِشْرُ بْنُ حَرْبٍ عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّهُ نَهَى عَنْ الْوِصَالِ فِي الصَّوْمِ فَلَمْ يَزَلْ بِهِ أَصْحَابُهُ حَتَّى رَخَّصَ لَهُمْ مِنْ السَّحَرِ إِلَى السَّحَرِ
Es wurde uns berichtet ['Affan], es wurde uns berichtet [Hammad bin Salamah], es wurde uns berichtet [Bisyr bin Harb] von [Abu Sa'id Al Khudri] vom Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm), dass er das fortgesetzte Fasten (Wishal) verbot, und seine Gefährten fasteten weiterhin, bis er ihnen schließlich eine Frist vom Zeitpunkt des Sahur bis zum nächsten Sahur setzte.