Imam Ahmad : 6458
حَدَّثَنَا الْحُسَيْنُ حَدَّثَنِي ابْنُ أَبِي الزِّنَادِ عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ يَعْنِي ابْنَ الْحَارِثِ أَخْبَرَنِي عَمْرُو بْنُ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِّهِ أَنَّهُ سَمِعَ رَجُلًا مِنْ مُزَيْنَةَ سَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَاذَا تَقُولُ يَا رَسُولَ اللَّهِ فِي ضَالَّةِ الْإِبِلِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَا لَكَ وَلَهَا مَعَهَا حِذَاؤُهَا وَسِقَاؤُهَا قَالَ فَضَالَّةُ الْغَنَمِ قَالَ لَكَ أَوْ لِأَخِيكَ أَوْ لِلذِّئْبِ قَالَ فَمَنْ أَخَذَهَا مِنْ مَرْتَعِهَا قَالَ عُوقِبَ وَغُرِّمَ مِثْلَ ثَمَنِهَا وَمَنْ اسْتَطْلَقَهَا مِنْ عِقَالٍ أَوْ اسْتَخْرَجَهَا مِنْ حِفْشٍ وَهِيَ الْمَظَالُّ فَعَلَيْهِ الْقَطْعُ قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ فَالثَّمَرُ يُصَابُ فِي أَكْمَامِهِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَيْسَ عَلَى آكِلٍ سَبِيلٌ فَمَنْ اتَّخَذَ خُبْنَةً غُرِّمَ مِثْلَ ثَمَنِهَا وَعُوقِبَ وَمَنْ أَخَذَ شَيْئًا مِنْهَا بَعْدَ أَنْ أَوَى إِلَى مِرْبَدٍ أَوْ كَسَرَ عَنْهَا بَابًا فَبَلَغَ مَا يَأْخُذُ ثَمَنَ الْمِجَنِّ فَعَلَيْهِ الْقَطْعُ قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ فَالْكَنْزُ نَجِدُهُ فِي الْخَرِبِ وَفِي الْآرَامِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فِيهِ وَفِي الرِّكَازِ الْخُمُسُ
Al-Husain berichtete uns, dass Ibn Abu Az-Zinad mir von Abdurrahman – nämlich Ibnul Harith – berichtet hatte, dass Amru bin Syu'aib mir von seinem Vater von seinem Großvater berichtet hatte, dass er einen Mann vom Stamm der Bani Muzainah den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) nach einem verirrten Kamel fragen hörte. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm): „Was geht dich das an, obwohl es noch Schuhe an den Füßen hat und Wasser im Magen trägt?“ Er fragte weiter: „Und was ist mit verirrten Ziegen?“ Er antwortete: „Dann gehört es dir, deinem Bruder oder dem Wolf.“ Er fragte erneut: „Und was ist, wenn es jemand von der Weide holt?“ Er antwortete: „Dann muss er bestraft und mit einem angemessenen Preis entschädigt werden, und wer das Seil loslässt oder ihn aus seinem Käfig befreit, dem muss die Hand abgehackt werden.“ Er fragte erneut: „O Gesandter Allahs, was ist mit den Datteln im Korb?“ Er antwortete: „Es gibt keinen Grund, sie demjenigen wegzunehmen, der sie isst. Wer sie also heimlich nimmt, muss sie durch gleichwertigen Wert ersetzen und bestraft werden. Und wer etwas daraus nimmt, nachdem es in einem Lagerhaus aufbewahrt wurde, oder die Tür aufbricht und dann den Wert eines Schildes nimmt, dem muss die Hand abgehackt werden.“ Er fragte erneut: „O Gesandter Allahs, was ist mit Schätzen, die wir in eingestürzten Gebäuden oder Felsen (wie in der Wüste) finden?“ Da antwortete der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm): „Auf sie und auf verborgene Schätze besteht die Pflicht, ein Fünftel (Zakat) zu entrichten.“