Imam Ahmad : 5993
حَدَّثَنَا ابْنُ نُمَيْرٍ حَدَّثَنَا عُبَيْدُ اللَّهِ عَنْ نَافِعٍ عَنِ ابْنِ عُمَرَ قَالَ كُنَّا نَشْتَرِي الطَّعَامَ مِنْ الرُّكْبَانِ جُزَافًا فَنَهَانَا رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ نَبِيعَهُ حَتَّى نَنْقُلَهُ مِنْ مَكَانِهِ
Uns [Ibn Numair] wurde von [Nafi'] von [Ibn Umar] überliefert, dass er sagte: Wir kauften den Reitern Lebensmittel ab, ohne sie abzumessen, woraufhin uns der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) verbot, sie zu verkaufen, bis wir sie von ihrem Standort entfernt hatten.