Imam Darimi : 975
أَخْبَرَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ عَنْ هِشَامٍ الدَّسْتَوَائِيِّ عَنْ حَمَّادٍ عَنْ إِبْرَاهِيمَ قَالَ أَرْبَعَةٌ لَا يَقْرَءُونَ الْقُرْآنَ عِنْدَ الْخَلَاءِ وَفِي الْحَمَّامِ وَالْجُنُبُ وَالْحَائِضُ إِلَّا الْآيَةَ وَنَحْوَهَا لِلْجُنُبِ وَالْحَائِضِ
Yazid bin Harun berichtete uns von Hisyam Ad Dastawa'i von Hammad von Ibrahim, dass er sagte: „Es gibt vier Personen, denen es nicht erlaubt ist, den Koran zu lesen: Eine Person, die sich im Khala' (Ort der Defäkation) befindet, eine Person, die sich im Badezimmer befindet, eine Person im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub) und eine menstruierende Frau, außer für einen Vers oder Ähnliches; dies ist für Personen im Zustand der rituellen Unreinheit und menstruierende Frauen erlaubt.“