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Islam Al-Haq: Koran und Hadith
(Der Wahre Islam)



Imam Malik : 1243

و حَدَّثَنِي مَالِك عَنْ ابْنِ شِهَابٍ عَنْ عُرْوَةَ بْنِ الزُّبَيْرِ عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَبْدٍ الْقَارِيِّ أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ قَالَمَا بَالُ رِجَالٍ يَنْحَلُونَ أَبْنَاءَهُمْ نُحْلًا ثُمَّ يُمْسِكُونَهَا فَإِنْ مَاتَ ابْنُ أَحَدِهِمْ قَالَ مَا لِي بِيَدِي لَمْ أُعْطِهِ أَحَدًا وَإِنْ مَاتَ هُوَ قَالَ هُوَ لِابْنِي قَدْ كُنْتُ أَعْطَيْتُهُ إِيَّاهُ مَنْ نَحَلَ نِحْلَةً فَلَمْ يَحُزْهَا الَّذِي نُحِلَهَا حَتَّى يَكُونَ إِنْ مَاتَ لِوَرَثَتِهِ فَهِيَ بَاطِلٌ

Malik berichtete mir von Ibn Shihab, von Urwa ibn al-Zubair, von Abdurrahman ibn Abdulqari, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Warum geben Männer ihren Kindern etwas und verlangen es dann zurück, wenn eines von ihnen stirbt?“ Er sagte: „Ich habe diesen Schatz, der sich in meinen Händen befindet, nie jemandem gegeben.“ Doch als das Kind starb, sagte er: „Das Eigentum gehört meinem Sohn, ich habe es ihm gegeben.“ Hütet euch davor! Wer etwas schenkt, dessen Geschenk gilt erst mit dem Tod des Beschenkten als erhalten; dann ist es ungültig und kann nicht vererbt werden.